Bundeskabinett billigt Anreizregulierungsverordnung

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Bundeskabinett billigt Anreizregulierungsverordnung. beck-aktuell, 04.08.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172161)
Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 die Anreizregulierungsverordnung mit den vom Bundesrat am 08.07.2016 vorgeschlagenen Maßgaben beschlossen. Mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung soll der Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber grundlegend modernisiert werden. Die Rechtsverordnung tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich noch im Sommer 2016 in Kraft. Als die drei zentralen Punkte der Anreizregulierungsnovelle nennt das Wirtschaftsministerium die Einführung eines Kapitalkostenabgleichs, wirksame, technologieneutrale Effizienzanreize sowie Verfahrensvereinfachungen und Transparenzvorgaben.
Einführung eines Kapitalkostenabgleichs
Um die Investitionsbedingungen zu verbessern, trete zur Finanzierung der Verteilernetze an die Stelle pauschaler Budgets eine vollständige Anerkennung der Investitionskosten ohne Zeitverzug. Investitionen sollen so umgehend über die Netzentgelte refinanziert werden können. Die bisherigen Budgets der Anreizregulierung – der Sockeleffekt, der Erweiterungsfaktor und die Investitionsmaßnahme – werden abgeschafft. Die Kosten werden nicht mehr periodisch, sondern jährlich abgeglichen.
Wirksame, technologieneutrale Effizienzanreize
Der Effizienzvergleich der Netzbetreiber habe sich bewährt, so das Kabinett weiter. Die praktische Durchführung werde gestärkt, indem die Bundesnetzagentur zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten erhält. Zudem werden effiziente Netzbetreiber mit einem Bonus belohnt. Dies soll zum Einsatz effizienter und innovativer Lösungen anregen und helfen, die Netzentgelte für die Verbraucher zu begrenzen.
Verfahrensregeln und Transparenzvorgaben
Für Verbraucher und Investoren seien die komplexen Prozesse der Netzregulierung oft nur schwer nachzuvollziehen. Mehr Transparenz solle hier Informationsdefizite abbauen. Für Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber bleibe es im Grundsatz beim bisherigen System der Anreizregulierung. Bestimmte Anpassungen, insbesondere die Verfahrensvereinfachungen und Transparenzvorgaben, gelten jedoch für alle Netzbetreiber.
Drei Gesetzesänderungen im Bereich des Energierechts
Darüber hinaus hat das Bundeskabinett nach Angaben des Wirtschaftsministeriums am 03.08.2016 auch verschiedene weitere Beschlüsse aus dem Bereich des Energie- und Bergrechts beschlossen. So habe es den Gesetzentwurf zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas gebilligt. Dieser sehe die Änderung dreier Gesetze vor. Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die erforderliche Umstellung von niederkalorischem Erdgas auf hochkalorisches Gas geregelt werden (sogenannte Umstellung von L- auf H-Gas). Hintergrund sei, dass künftig weniger niederkalorisches Gas aus den Niederlanden und Deutschland zur Verfügung stehen wird. Von der Umstellung sei rund ein Drittel der Gaskunden des Bundesgebiets betroffen. Damit diese Gaskunden im Westen Deutschlands auch künftig Gas nutzen können, müssten sie ihre Endgeräte (wie Gasthermen und Gaskochöfen) anpassen lassen. Die Kosten für die Anpassung zahle grundsätzlich der jeweilige Netzbetreiber. Die Bundesnetzagentur begleitet den Prozess nach Angaben des Wirtschaftsministeriums bereits seit einigen Jahren.
Änderungen bei Erdölbevorratung
Mit der Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes, das die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Krisenvorsorge regelt, sollen Erfahrungen der vergangenen Jahre und Entwicklungen des Mineralölmarktes berücksichtigt werden. System und Umfang der Bevorratung blieben dabei unverändert. Mit der Änderung des Mineralöldatengesetzes solle ermöglicht werden, dass Verwaltungsdaten zur Mineralölversorgung an die Statistischen Landesämter weitergeleitet werden können.
Zwei neue Verordnungen auf dem Gebiet des Bergrechts
Daneben wurden zwei Verordnungen auf dem Gebiet des Bergrechts vom Kabinett gebilligt. Bei beiden Verordnungen hatte der Bundesrat Maßgaben beschlossen, die mit der heutigen Kabinettbefassung angenommen wurden. Dies betrifft die Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels. Sie setzt EU-Offshore-Richtlinie um. Zum zweiten wurden die Maßgaben des Bundesrats zu Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen vom Kabinett gebilligt. Diese Verordnung gehört zum sogenannten Fracking-Paket. Die entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben wurden bereits am 08.07.2016 im Bundesrat abschließend beraten.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundeskabinett billigt Anreizregulierungsverordnung. beck-aktuell, 04.08.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172161)



