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Fracking

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Land kann kein wasserrechtliches Fracking-Verbot erlassen
LVerfG Schleswig

Land kann kein wasserrechtliches Fracking-Verbot erlassen

Das Land Schleswig-Holstein hat keine Gesetzgebungszuständigkeit für ein wasserrechtliches Fracking-Verbot, da der Bund in diesem Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung abschließende Regelungen getroffen hat. Dies hat das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig am 06.12.2019 entschieden. Das Urteil erging im Verfahren über die Zulässigkeit der "Volksinitiative zum Schutz des Wassers" (Az.: LVerfG 2/18).

Gesetzliche Neuregelungen zum März 2017

Gesetzliche Neuregelungen zum März 2017

Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis verordnen, wenn dies die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Fracking bleibt in Deutschland verboten. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Wie die Bundesregierung mitteilte, gelten diese und weitere Neuregelungen ab März 2017.

Gesetzliche Neuregelungen zum August/September 2016

Gesetzliche Neuregelungen zum August/September 2016

Im August und September 2016 traten und treten einige gesetzliche Neuregelungen in Kraft: Für E-Books gilt künftig die gesetzliche Buchpreisbindung. Verbraucher können schneller und einfacher als bisher zu einer anderen Bank wechseln. Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt in Deutschland bis mindestens 2021 verboten.

Bundeskabinett billigt Anreizregulierungsverordnung

Bundeskabinett billigt Anreizregulierungsverordnung

Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 die Anreizregulierungsverordnung mit den vom Bundesrat am 08.07.2016 vorgeschlagenen Maßgaben beschlossen. Mit der Novellierung der Anreizregulierungsverordnung soll der Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber grundlegend modernisiert werden. Die Rechtsverordnung tritt nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich noch im Sommer 2016 in Kraft. Als die drei zentralen Punkte der Anreizregulierungsnovelle nennt das Wirtschaftsministerium die Einführung eines Kapitalkostenabgleichs, wirksame, technologieneutrale Effizienzanreize sowie Verfahrensvereinfachungen und Transparenzvorgaben.

Bundesrat billigt Verbot für unkonventionelles Fracking

Bundesrat billigt Verbot für unkonventionelles Fracking

Die Auseinandersetzungen um die Zukunft der Erdöl- beziehungsweise Erdgas-Förderung durch Fracking sind beigelegt. Zwei Wochen nach dem Bundestag (BR-Drs. 353/16) billigte am 08.07.2016 auch der Bundesrat ein weitgehendes Verbot der umstrittenen Technologie (BR-Drs. 353/16 (B)). Das sogenannte unkonventionelle Fracking nach US-Vorbild, bei dem Erdgas oder Erdöl mithilfe eines Wasser-Chemikaliengemisches aus Schiefer-, Ton oder Mergelgestein beziehungsweise Kohleflözgestein gefördert wird, ist für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Es sollen lediglich maximal vier Probebohrungen möglich sein, die der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Zudem müssen sie von einer Expertenkommission begleitet werden. Im Jahr 2021 soll der Bundestag dann das Verbot noch einmal überprüfen.

Bundestag billigt Kompromiss zum "Fracking"-Gesetz

Bundestag billigt Kompromiss zum "Fracking"-Gesetz

Eine kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode bleibt in Deutschland tabu. Der Bundestag billigte am 24.07.2016 den zuvor ausgehandelten Koalitionskompromiss zu der umstrittenen Erdgas-Fördermethode. Danach gilt ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings, bei dem Gas aus tiefen Gesteinsschichten durch Einpressen von Flüssigkeiten gefördert wird. Zu wissenschaftlichen Zwecken darf es aber Probebohrungen geben, um die Folgen für die Natur zu erkunden – aber nur, wenn die betroffenen Bundesländer dem zustimmen.

Einigung der Koalitionsfraktionen zum Fracking-Gesetz

Einigung der Koalitionsfraktionen zum Fracking-Gesetz

Nach langjährigem Streit haben die Koalitionsfraktionen sich auf einen Gesetzentwurf zum Fracking geeinigt. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums vom 22.06.2016 hervor. "Der Gesetzentwurf beinhaltet ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Kommerzielle unkonventionelle Fracking-Vorhaben sind in Deutschland damit bis auf weiteres nicht zulässig“, betonte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).

US-Fracking-Unternehmen muss Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen
Verunreinigtes Grundwasser

US-Fracking-Unternehmen muss Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen

Ein US-amerikanisches Fracking-Unternehmen muss zwei Familien mehr als vier Millionen US-Dollar Schadensersatz zahlen. Dies hat ein Gericht in Scranton im Bundesstaat Pennsylvania entschieden. Die Jury befand die Firma Cabot Oil & Gas für schuldig, das Grundwasser in Susquehanna County durch Fracking verschmutzt zu haben.

Koalition vertagt Entscheidung über Fracking-Gesetz

Koalition vertagt Entscheidung über Fracking-Gesetz

Die große Koalition will frühestens im Herbst 2015 über das umstrittene Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland entscheiden. Eigentlich hätte der Bundestag das Gesetzespaket am 03.06.2015 auf den Weg bringen sollen. "Es ist notwendig, sich für die Klärung der zentralen Fragen noch etwas Zeit zu nehmen. Es gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit", sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Matthias Miersch, am 30.06.2015.

Fracking-Gesetz verfassungswidrig?
Gutachten übt scharfe Kritik

Fracking-Gesetz verfassungswidrig?

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zum Gas-Fracking ist einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. "Die Konstruktion einer Expertenkommission mit Entscheidungskompetenzen verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung", heißt es in einer Analyse des Oldenburger Rechtsprofessors Volker Boehme-Neßler. Nach den bisherigen Plänen soll statt des Bundestags die Kommission bewerten, ob nach einer Erprobungsphase ab 2019 Unternehmen auch großflächig zu kommerziellen Zwecken Gas mit Hilfe der Fracking-Technologie aus tiefen Gesteinsschichten fördern dürfen.