Bundesrat billigt Verbot für unkonventionelles Fracking
Die Auseinandersetzungen um die Zukunft der Erdöl- beziehungsweise Erdgas-Förderung durch Fracking sind beigelegt. Zwei Wochen nach dem Bundestag (BR-Drs. 353/16) billigte am 08.07.2016 auch der Bundesrat ein weitgehendes Verbot der umstrittenen Technologie (BR-Drs. 353/16 (B)). Das sogenannte unkonventionelle Fracking nach US-Vorbild, bei dem Erdgas oder Erdöl mithilfe eines Wasser-Chemikaliengemisches aus Schiefer-, Ton oder Mergelgestein beziehungsweise Kohleflözgestein gefördert wird, ist für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Es sollen lediglich maximal vier Probebohrungen möglich sein, die der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Zudem müssen sie von einer Expertenkommission begleitet werden. Im Jahr 2021 soll der Bundestag dann das Verbot noch einmal überprüfen.