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Bundesrat billigt Verbot für unkonventionelles Fracking

Berufe mit Haltung

Die Auseinandersetzungen um die Zukunft der Erdöl- beziehungsweise Erdgas-Förderung durch Fracking sind beigelegt. Zwei Wochen nach dem Bundestag (BR-Drs. 353/16) billigte am 08.07.2016 auch der Bundesrat ein weitgehendes Verbot der umstrittenen Technologie (BR-Drs. 353/16 (B)). Das sogenannte unkonventionelle Fracking nach US-Vorbild, bei dem Erdgas oder Erdöl mithilfe eines Wasser-Chemikaliengemisches aus Schiefer-, Ton oder Mergelgestein beziehungsweise Kohleflözgestein gefördert wird, ist für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Es sollen lediglich maximal vier Probebohrungen möglich sein, die der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen. Zudem müssen sie von einer Expertenkommission begleitet werden. Im Jahr 2021 soll der Bundestag dann das Verbot noch einmal überprüfen.

Strengere Vorgaben für konventionelles Fracking

Verschärft werden zudem die Wasserschutz-Vorschriften für sogenanntes konventionelles Fracking, wie es in einigen Bundesländern schon seit Jahrzehnten angewandt wird. Eine bundesweite Regelung hierfür gab es bislang nicht.

Langes Gesetzgebungsverfahren beendet

Zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat bereits im Mai 2015 kritisch Stellung genommen. Im Bundestag war lange über das Thema kontrovers beraten worden. Mitte Juni 2016 hatte sich die Große Koalition dann auf einen Kompromiss geeinigt, der am 24.06.2016 verabschiedet wurde. Nur zwei Wochen später hat jetzt auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden.

Entschließung gefasst

In einer begleitenden Entschließung (BR-Drs. 353/16 (B)) würdigt der Bundesrat, dass der Bundestag einige wesentliche Forderungen der Länder aus deren Stellungnahme umgesetzt hat. Insbesondere die Ausweitung der Gebiete, in denen jegliches Fracking von Kohlenwasserstoffen unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen verboten ist, die Ausweitung des Fracking-Verbotes zur Erdölgewinnung und die veränderte Rolle der Expertenkommission gehen auf Anregungen des Bundesrates zurück.