Einigung der Koalitionsfraktionen zum Fracking-Gesetz

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Einigung der Koalitionsfraktionen zum Fracking-Gesetz. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174221)
Nach langjährigem Streit haben die Koalitionsfraktionen sich auf einen Gesetzentwurf zum Fracking geeinigt. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums vom 22.06.2016 hervor. "Der Gesetzentwurf beinhaltet ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Kommerzielle unkonventionelle Fracking-Vorhaben sind in Deutschland damit bis auf weiteres nicht zulässig“, betonte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).
Vier Erprobungsmaßnahmen zum unkonventionellen Fracking werden gestattet
Um bestehende Kenntnislücken beim unkonventionellen Fracking zu schließen, sollen nur insgesamt vier Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie im Kohleflözgestein zulässig sein. Wie Hendricks erläuterte, sollen die Erprobungsmaßnahmen dem Zweck dienen, die Auswirkungen des Frackings auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.
Zustimmung der jeweiligen Landesregierung erforderlich
Wichtig sei auch, dass Erlaubnisse für Erprobungsmaßnahmen nicht allein von der zuständigen Wasserbehörde vor Ort erteilt werden können, sondern der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürften. Hierdurch werde sichergestellt, dass in den Bundesländern, in denen Vorbehalte gegen das Fracking bestehen, die Möglichkeit bestehe, auf politischer Ebene die Erteilung von Erlaubnissen für unkonventionelle Fracking-Vorhaben zu verhindern, so die Bundesumweltministerin.
Wissenschaftliche Begleitung der Erprobungsvorhaben durch Expertenkommission
Die Befugnisse der unabhängigen Expertenkommission, die der Regierungsentwurf vom April 2015 vorsah, werden nach dem Entwurf auf die wissenschaftliche Begleitung der Erprobungsvorhaben und auf die entsprechende Berichterstattung gegenüber dem Deutschen Bundestag eingeschränkt. Weitergehende Kompetenzen dieses Gremiums soll es nicht geben. Insbesondere soll die Expertenkommission nach der geplanten Neuregelung kein Votum hinsichtlich der Bedenklichkeit beziehungsweise Unbedenklichkeit kommerzieller unkonventioneller Fracking-Vorhaben im Anschluss an Erprobungsbohrungen abgeben.
Regelungen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz
Beim konventionellen Fracking seien eine Reihe weiterer wichtiger Akzentuierungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgenommen worden, betonte Hendricks. In die gebietsbezogene Fracking-Verbotsregelung würden Mineralwasservorkommen, Heilquellen oder Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln einbezogen.
- Redaktion beck-aktuell
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Einigung der Koalitionsfraktionen zum Fracking-Gesetz. beck-aktuell, 22.06.2016 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174221)



