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Bundeskabinett beschließt Entwurf für Prostituiertenschutzgesetz

Carl von Ossietzky

Um vor Ausbeutung und Gewalt in der Prostitution besser zu schützen, hat das Bundeskabinett am 23.03.2016 einen Gesetzentwurf "zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" beschlossen. Dies teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit. Kernelement des Gesetzentwurfs sei die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten.

Erlaubnispflicht und Zuverlässigkeitsprüfung für Betreiber von Prostitutionsstätten

Frauen und Männer, die in der Prostitution tätig sind, sollen mit dem geplanten Gesetz vor Gefährdungen ihrer Gesundheit, ihrer sexuellen Selbstbestimmung und vor Gewalt künftig wirksamer geschützt und in der Wahrnehmung ihrer Rechte gestärkt werden, schreibt das Ministerium. Unter die geplante Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten fielen nicht nur Bordelle und bordellartige Betriebe, sondern auch alle anderen Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution. Künftig müsse jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorlegen und sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Erstmals würden auch Verpflichtungen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen geschaffen.  

Ausbeuterische Betriebskonzepte unterbinden  

"Es geht auch darum, gefährliche Auswüchse des Gewerbes und kriminelle Begleiterscheinungen durch bessere Überwachungsmöglichkeiten der Behörden zurückzudrängen", erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ Elke Ferner: "Durch die Erlaubnispflicht und die Zuverlässigkeitsprüfung ist sichergestellt, dass zum Beispiel ein vorbestrafter Menschenhändler kein Bordell betreiben darf. Menschenunwürdige oder ausbeuterische Betriebskonzepte, wie Flatrate-Modelle, erhalten keine Erlaubnis und können künftig unterbunden werden." Bei Verstößen drohen den Betreibern Sanktionen bis zum Verlust der Erlaubnis und empfindliche Bußgelder.  

Anmeldepflicht und regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte  

Für die Prostituierten sehe der Entwurf eine persönliche Anmeldepflicht und eine regelmäßige gesundheitliche Beratung vor, erläutert das Ministerium weiter. Die Anmeldung gelte für zwei Jahre. Die gesundheitliche Beratung sei nach einem Jahr zu wiederholen. Prostituierte zwischen 18 und 21 Jahren müssten die Anmeldung allerdings schon nach einem Jahr verlängern. Dazu sei eine halbjährliche Wahrnehmung der gesundheitlichen Beratung notwendig. Sie erhielten dadurch umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten und über vorhandene Unterstützungsangebote. Das geplante Gesetz soll zum 01.07.2017 in Kraft treten.