Bundesjustizministerium will Blutprobe ohne richterliche Anordnung

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Bundesjustizministerium will Blutprobe ohne richterliche Anordnung. beck-aktuell, 04.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181201)
Wenn Autofahrer von der Polizei zur Blutprobe gebeten werden, muss dafür voraussichtlich von 2017 an kein Richter mehr eingeschaltet werden. Das Bundesjustizministerium will erreichen, dass für diese Maßnahme künftig eine Anordnung der Staatsanwaltschaft genügt. Das Vorhaben könne im günstigen Fall zum Jahresende oder Anfang 2017 Gesetz werden, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, am 04.02.2016 bei einer Fachtagung in Speyer.
Auch Betroffene könnten profitieren
Der Plan gehört zu den im Herbst 2015 präsentierten Reformvorschlägen einer Expertenkommission, die vom Ministerium eingesetzt worden war. Das Ziel: Strafverfahren effektiver gestalten. Derzeit muss die Polizei laut Gesetz wegen einer Blutprobe bei der Staatsanwaltschaft anrufen, die sich dann an den Richter wendet, wie Hubig erläuterte. Der wolle dann mitunter die schriftlichen Unterlagen zu dem Fall sehen. Künftig soll die Anordnung der Staatsanwaltschaft ausreichen. Für den Betroffenen sei das eine gewisse Erleichterung, weil das Verfahren schneller ablaufe, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers (SPD). Nachts einen Richter zu erreichen könne unter Umständen schon 30 Minuten dauern. "Das ist für den Betroffenen ja auch Wartezeit."
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Bundesjustizministerium will Blutprobe ohne richterliche Anordnung. beck-aktuell, 04.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181201)



