Bundesjustizminister will Stalking-Tatbestand verschärfen

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Bundesjustizminister will Stalking-Tatbestand verschärfen. beck-aktuell, 09.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181076)
Um Stalking-Opfer besser zu schützen, plant Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Verschärfung des Stalking-Tatbestandes (§ 238 StGB). Ein Referentenentwurf sieht dazu vor, dass es für die Strafbarkeit künftig ausreichen soll, wenn Handlungen des Täters objektiv geeignet sind, beim Opfer Beeinträchtigungen hervorzurufen. Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) begrüßt dies laut einer Pressemitteilung ihres Ministeriums. Ein besserer Schutz von Stalking-Opfern sei längst überfällig.
Nachweis schwerwiegender Beeinträchtigungen in der Lebensgestaltung soll künftig nicht mehr erforderlich sein
Bisher sieht § 238 StGB vor, dass das Opfer schwerwiegende Beeinträchtigungen in der Lebensgestaltung nachweisen muss, bevor dem Täter strafrechtliche Konsequenzen drohen. In vielen Fällen könnten es sich Stalking-Opfer aus beruflichen oder finanziellen Gründen aber nicht leisten, einfach die Wohnung zu wechseln oder das Lebensumfeld zu ändern. Das sei der Grund, warum viele Strafanzeigen letztlich nicht zur Anklage führten, so Kühne-Hörmann. Der Stalking-Tatbestand müsse an die Lebenswirklichkeit angepasst werden.
Kühne-Hörmann: Anpassung des Tatbestands längst überfällig
Kühne-Hörmann zeigt sich in Anbetracht der Pläne des Bundesjustizministers optimistisch, Schwächen des Tatbestands jetzt zu korrigieren. "In dem wir die Voraussetzungen für die Strafbarkeit behutsam ändern, behandeln wir alle Opfer von Stalking gleich. Eine Strafbarkeit, die letztlich von der Gemütsstärke des Opfers abhängt, ist aus Opferschutz- und Präventionsgesichtspunkten schlicht unzureichend." Sie moniert allerdings, dass Maas die Gesetzesverschärfung nicht zügiger auf den Weg gebracht hat. Sie erinnert unter andrem daran, dass Hessen bereits im Mai 2014 bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht hatte. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums befindet sich nun in der Ressortabstimmung.
- Redaktion beck-aktuell
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Bundesjustizminister will Stalking-Tatbestand verschärfen. beck-aktuell, 09.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181076)



