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Bundesjustizminister will Sexualstrafrecht verschärfen

Parken in Pink

Jede siebte Frau in Deutschland erlebt ab ihrem 16. Lebensjahr mindestens einmal im Leben schwere sexuelle Gewalt, wie Frauenrechtler schätzen. Doch viele dieser Übergriffe können derzeit nicht bestraft werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das nun ändern. Künftig solle im StGB ein novellierter § 179 den sexuellen Missbrauch "unter Ausnutzung besonderer Umstände“ unter Strafe stellen, berichtete die "tageszeitung“ (taz) am 20.07.2015 unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Referentenentwurf.

Auch "Sex aus Angst" soll strafrechtlich belangt werden können

Laut dem Bericht geht es bei den Plänen einerseits um sexuelle Überraschungsangriffe, vor allem aber um die Ausnutzung der Angst des Opfers vor einem "empfindlichen Übel". Angedroht sind demnach jeweils Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. So soll künftig auch der Fall erfasst werden, dass die Frau Angst vor der üblichen Gewalt des Mannes hat und deshalb den erkennbar abgelehnten Sex über sich ergehen lässt. Anders als bisher wäre es nun nicht mehr ausschlaggebend, ob der Mann in dieser Situation Gewalt anwendet oder androht.

Terre des Femmes begrüßt Gesetzespläne

Anna Hellmann von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begrüßte den Gesetzesvorstoß. Denn nur ein Bruchteil der Vergewaltigungen führe zu einer Verurteilung der Täter, schildert die Frauenrechtlerin. Selbst wenn der Täter nachweislich sexuelle Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers vorgenommen hätte, reiche das manchmal nicht aus, um den Tatbestand der sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung zu erfüllen. Vielmehr müsse der Täter dafür mit physischer Gewalt drohen, diese anwenden oder die schutzlose Lage des Opfers ausnutzen. Wenn die Betroffene aber keinen ausreichenden körperlichen Widerstand leiste oder keinen Fluchtversuch unternehme, handele es sich nach deutschem Recht nicht um eine Vergewaltigung.

Geteilte Meinung bei der Union

Auch die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, begrüßte die Pläne: "Die Union ist schon lange der Auffassung, dass der Gesetzgeber tätig werden muss, weil die geltenden Vergewaltigungsparagrafen nicht alle Fälle von sexuellem Missbrauch erfassen", sagte Winkelmeier-Becker laut Mitteilung. Nach Ansicht von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) bleibt die Strafandrohung für Sexualdelikte auch nach der geplanten Gesetzesänderung hinter Maßgaben internationaler Übereinkommen zurück. Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums trage nicht zu einem wirklich besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung bei, sagte sie. Anlass der Reform ist die Istanbul-Konvention des Europarats, dem 47 Staaten angehören. Nach dieser Konvention aus dem Jahr 2011 ist jede "nicht einverständliche, sexuell bestimmte Handlung" zu bestrafen.