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20 Jahre IFG

Bundesbeauftragte für Datenschutz fordert Transparenzgesetz

In vier zimmerhohen Schränken hängen Hängeregister mit roten Akten.
Die BfDI fordert eine grundlegende Weiterentwicklung der Informationsfreiheit. © Esther Hildebrandt / Adobe Stock

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz findet: Die Anforderungen an transparentes staatliches Handeln wachsen. Sie fordert: die Verankerung der Informationsfreiheit im GG, die Einführung proaktiver Transparenzpflichten sowie eine Aufsicht "mit Zähnen".

Am 2. Und 3. Juni 2026 fand das achte Symposium zur Informationsfreiheit statt, organisiert von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, anlässlich des zwanzigjährigen Jubiläums des IFG. Im Mittelpunkt der Fachveranstaltung standen aktuelle Herausforderungen für Transparenz und Verwaltung, auch konkrete Reformideen wurden diskutiert. 

Specht-Riemenschneider machte deutlich, dass die fortschreitende Digitalisierung und die wachsende Datenmenge die Anforderungen an transparentes staatliches Handeln immer komplexer machen würden. Gleichzeitig gerate die Informationsfreiheit in Zeiten politischer Krisen zunehmend unter Druck. "Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie."

Die BfDI nutzte das Symposium, um ihre Forderung nach einer grundlegenden Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts zu bekräftigen: An erster Stelle stehe die Verankerung der Informationsfreiheit als aktives Teilhabegrundrecht im GG: "Ein einfaches Gesetz ist nur so stark, wie es die nächste Mehrheit im Parlament will. Deshalb gehört die Informationsfreiheit dauerhaft abgesichert", erklärte Specht-Riemenschneider.

Proaktive Transparenzpflichten und eine Aufsicht mit echten Befugnissen

Außerdem fordert die BfDI ein proaktives Transparenzgesetz, welches die Verwaltung dazu verpflichten solle, relevante Informationen nicht mehr – wie bisher im IFG – nur auf Antrag herauszugeben, sondern proaktiv zu veröffentlichen. Zu relevanten Informationen könnten nach Einschätzung der BfDI etwa Verträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen, Gutachten, Studien oder Informationen zu Lobbykontakten gehören.

Diese "proaktive Transparenz" würde nicht nur die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger stärken, sondern auch zur Entlastung der Behörden beitragen, so die BfDI. Der DAV sah es ähnlich, er stellte Reformvorschläge des IFG vor, die in eine vergleichbare Richtung gingen. 

Schließlich sprach sich die BfDI für eine Aufsichtsinstanz aus, die Informationsrechte schnell und effektiv durchsetzen kann – ohne dass Betroffene langwierige Gerichtsverfahren führen müssen. "Informationsfreiheit braucht Zähne. Eine Aufsicht, die nur mahnen kann, reicht nicht aus. Wir müssen in der Lage sein, den Zugang zu Informationen direkt und effizient durchzusetzen - auch als Entlastung für die Justiz."