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Bund will gegen Steuerbetrug an Ladenkassen vorgehen

Schutz des Anwaltsberufs

Nach jahrelangen Verzögerungen macht der Bund ernst im Kampf gegen den grassierenden Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen. Das Finanzministerium legt am 18.03.2016 den lange von Ländern und Experten angemahnten Referentenentwurf für ein "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vor. "Wir schieben gezinkten Kassenaufzeichnungen endgültig den Riegel vor", hieß es am 17.03.2016 im Bundesfinanzministerium.

"Zertifizierungsverfahren" soll abhelfen

Der Staat verliert Einnahmen, weil Unternehmen Umsätze nicht oder falsch erfassten – vor allem in der Gastronomie und in anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil. Der Bund setzt nun auf ein mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickeltes "Zertifizierungsverfahren". Dieses sei technologieoffen und gewährleiste, jederzeit auf dem neuesten Stand der Technik zu sein, hieß es.

Registrierkassenpflicht nicht vorgesehen

Konkret geht es um den Einbau einer Sicherheitseinrichtung. Eine Registrierkassenpflicht soll es aber auch weiterhin nicht geben. Die Regelung betreffe alle Ladenbesitzer, die eine elektronische Registrierkasse besitzen. Nach den Plänen des Bundes soll dieses Verfahren im Jahr 2019 in Kraft treten. Ob die Länder die Pläne mittragen werden, ist allerdings offen.

Bislang keine Einigung zwischen Bund und Ländern

Steuerbetrug mit manipulierten Ladenkassen macht dem Fiskus seit Jahren zu schaffen – ohne dass nachhaltig etwas dagegen unternommen wurde. Bund und Länder haben sich bisher auf kein geeignetes Gegenmittel einigen können. Und überziehen sich immer mal wieder mit Vorwürfen.

Geschätzter Schaden von 500 Millionen bis zehn Milliarden Euro 

Zur Manipulation wird auch Spezialsoftware genutzt. Die zeichnet Bedieneingaben nicht auf, löscht Daten, erfasst nicht erfolgte Geschäftsvorgänge oder verkürzt Umsätze. Schätzungen über den Schaden für den deutschen Fiskus reichen von 500 Millionen Euro bis zehn Milliarden Euro.

Digitale Signatur für jede Buchung via "Insika"

Die Finanzminister der Länder hatten sich 2015 im Grundsatz darauf verständigt, manipulationssichere Kassen einzuführen, um Tricksereien in der Gastronomie sowie anderen Branchen mit hohem Bargeldanteil zu verhindern. Es soll aber auf einen Wettbewerb mehrerer Anbieter und Lösungen gesetzt werden statt auf nur ein Verfahren. Die "Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme" ("Insika") basiert auf einer per Smartcard erzeugten digitalen Signatur jeder Buchung. 

Kritiker halten System für veraltet und anfällig

Dem von Ländern und der Steuergewerkschaft favorisiertem und bereits entwickelten fälschungssicheren Chipkartensystem erteilt der Bund allerdings eine Absage. Kritiker halten das "Insika"-System aus dem Jahr 2012 für veraltet und anfällig.

Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen sollen verhindert werden

Das Problem ist dem Vernehmen nach, dass Betriebsprüfer der Finanzämter immer häufiger feststellen, dass Aufzeichnungen an Registrierkassen technisch manipuliert werden, um Umsatzsteuer sowie Ertragsteuern zu hinterziehen. Der Einsatz von Phantomware oder sogenannten Zappern ist ohne Protokollierung für die Prüfer kaum erkennbar. Mit der vom Finanzministerium geplanten Neuregelung sollen Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen verhindert und dem Fiskus Prüfmöglichkeiten eröffnet werden.