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BRAK begrüßt geplante Stärkung von Beschuldigtenrechten

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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt in einer Stellungnahme vom November 2016 zwar überwiegend das geplante Zweite Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (BT-Drs. 18/9534). Nach Auffassung der BRAK handelt es sich jedoch allenfalls um kleine Schritte auf dem Weg zur Stärkung der Beschuldigtenrechte, denen weitere große Schritte folgen müssten.

Umsetzung von EU-Recht

Gegenstand des Gesetzes ist die Stärkung des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie des Rechts auf Benachrichtigung von Dritten bei Freiheitsentzug und auf Kommunikation mit Dritten und Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs. Der Entwurf dient der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie 2013/48/EU. Zusätzlich enthält er Anpassungen der Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes zum Einsatz ehrenamtlicher Richter in der Strafrechtspflege (Schöffen).