Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen in Kraft getreten

Zitiervorschlag
Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen in Kraft getreten. beck-aktuell, 03.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176776)
Die Ministerverordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) ist am 03.05.2016 in Kraft getreten. Dies teilte das Bundesinnenministerium mit. Die Verordnung bestimme zunächst Kritische Infrastrukturen in den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Wasser und Ernährung.
Kritische Infrastrukturen zu Mindeststandards an IT- Sicherheit verpflichtet
Wie das Ministerium erläutert, können Betreiber mit der Verordnung feststellen, ob die von ihnen betriebenen Anlagen als kritische Infrastrukturen einzustufen sind und damit unter das IT-Sicherheitsgesetz fallen. Soweit sie betroffen sind, werden sie verpflichtet, dem BSI erhebliche Störungen ihrer informationstechnischen Systeme - je nach Sektor spätestens nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten - zu melden und innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT- Sicherheit nachzuweisen. Bis Anfang 2017 sollen per Änderungsverordnung auch die Anlagen in den Sektoren Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen identifizierbar werden.
- Redaktion beck-aktuell
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Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen in Kraft getreten. beck-aktuell, 03.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176776)



