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Beamtenbund klagt in Karlsruhe gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Der Beamtenbund dbb hat Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Tarifeinheit eingelegt. “Wir sind absolut sicher, dass die Karlsruher Richter dem Tarifeinheitsspuk in einem Jahr ein Ende bereitet haben werden“, sagte dbb-Vize-Chef Willi Russ am 17.11.2015 gegenüber Medienvertretern in Berlin.

Russ: Tarifeinheits-Gesetz ohne praktische Notwendigkeit

Das Gesetz soll die Macht kleiner Arbeitnehmervertretungen einschränken. Im Oktober hatte das Verfassungsgericht bereits Eilanträge von drei Spartengewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz abgelehnt. Ob das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist, will Karlsruhe bis Ende 2016 entscheiden. Russ sagte, für das Gesetz gebe es keine praktische Notwendigkeit, es habe auch schwere juristische Schwachstellen. Erst vergangene Woche hätten die Wirtschaftsweisen darauf hingewiesen, dass das Gesetz einen schwer zu rechtfertigenden Eingriff in den Wettbewerb zwischen Arbeitnehmervertretungen darstelle.

Eingriff an manchen Tariftischen bereits spürbar

Da man mittlerweile diesen Eingriff an manchen Tariftischen ganz praktisch zu spüren bekomme, so Russ, habe der dbb seine Verfassungsbeschwerde in Zusammenarbeit mit dem Rechtswissenschaftler Wolfgang Däubler konkretisiert und nun nach Karlsruhe geschickt. Das Gesetz gilt seit Juli 2015. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt demnach nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb.