Verfassungsausschuss beschließt bayerisches Lobbyregister

Zitiervorschlag
Verfassungsausschuss beschließt bayerisches Lobbyregister. beck-aktuell, 18.06.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/87661)
Mit der Einführung einer Registrierungspflicht, eines Verhaltenskodexes und eines legislativen Fußabdrucks soll das Vertrauen in die Politik gestärkt werden. Im Verfassungsausschuss haben die Abgeordneten des Bayerischen Landtages den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregister diskutiert und stimmten fraktionsübergreifend dafür. Der Landtag wird am 24.06.2021 über den Entwurf abstimmen, sodass das Gesetz am 01.01.2022 in Kraft treten kann.
Politik soll transparenter werden
Mit dem Lobbyregister soll künftig deutlicher erkennbar sein, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat. Dazu haben die Mitglieder des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen der CSU und Freien Wähler zur Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters einstimmig zugestimmt. Anderenfalls sei das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtmäßigkeit parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse gefährdet.
Einheitliche Regeln für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
Kritik von der Opposition
Die Opposition kritisiert, dass der Gesetzentwurf zu viele Ausnahmen enthalte. Beispielsweise seien Kirchen und Religionsgemeinschaften von der Registrierungspflicht ausgenommen. Horst Arnold (SPD) kritisierte zudem das zu geringe Bußgeld und die Nichtbeteiligung von Beamten. Denn zur Staatsregierung im Sinn des Gesetzes gehörten die Mitglieder der Staatsregierung, nicht aber die Beamten der Ministerien. Christoph Maier (AfD), stellvertretender Ausschussvorsitzender, plädierte für eine Höchstgrenze von 100.000 Euro im Fall von Sanktionen. Die Grünen forderten die Etablierung eines Landesbeauftragten für politische Interessen, der das Register führt. Alexander Hold von den Freien Wählern merkte an, man sei weit über die Regelungen des Bundes hinausgegangen. Entscheidend sei, dass das Gesetz umfassender, wirksamer und zugleich praktikabel sei.
- Redaktion beck-aktuell
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Verfassungsausschuss beschließt bayerisches Lobbyregister. beck-aktuell, 18.06.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/87661)


