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Anti-Doping-Gesetz passiert Bundesrat

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Das vom Bundestag beschlosssene Anti-Doping Gesetz ist am 27.11.2015 vom Bundesrat gebilligt worden. Es soll die Leistungssteigerung im Sport durch den Einsatz von Drogen bekämpfen und bündelt entsprechende Rechtsvorschriften. Außerdem führt es neue Straftatbestände ein.

Harte Strafen für dopende Sportler

Wie der Bundesrat meldet, ist künftig Selbstdoping strafbar. Damit werden erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen. Strafbar ist künftig auch der Erwerb und der Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Doch nicht nur der Kampf gegen dopende Sportler, sondern auch gegen deren Hintermänner werde verschärft, so die Länderkammer weiter. Das neue Anti-Doping-Gesetz soll den Strafverfolgungsbehörden helfen, Doping-Netzwerke zu zerschlagen.

Mehr Informationen für die Nationale-Anti-Doping-Agentur (NADA)

Das Gesetz enthalte zudem Regelungen, um die sportinterne Dopingbekämpfung zu unterstützen. So sei festgelegt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus Strafverfahren von Amts wegen an die NADA (www.nada.de) übermitteln können.