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Anhörung

Experten sehen Flexi-Rente überwiegend positiv

Schutz des Anwaltsberufs

Experten haben die Pläne der Bundesregierung zur Flexi-Rente (BT-Drs. 18/9787) in einer Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestags überwiegend positiv beurteilt. Dies hat der parlamentarische Pressedienst am 17.10.2016 berichtet. Allerdings hätten einige Sachverständige bezweifelt, dass sich mit dem geplanten Gesetz wie beabsichtigt die Altersarmut verringern und der Fachkräftemangel eindämmen lassen.

Kernpunkte des Entwurfs

Laut Gesetzentwurf sollen künftig Teilrente und Hinzuverdienst "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" sein. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben.

Arbeitgeberverbände: "Mentalitätswechsel hin zu einer längeren Lebensarbeitszeit"

Das Gesetz sei geeignet, einen Mentalitätswechsel hin zu einer längeren Lebensarbeitszeit zu erreichen, hieß es von Seiten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Dieser sei wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland, während die Regelungen zur Rente mit 63 falsche Signale gesetzt hätten, sagte BDA-Vertreterin Sakia Osing. Wichtig sei allerdings, dass die geplanten Änderungen die Beschäftigten auch erreichen, betonte sie.

Rentenexperte: Beschäftigte bislang unzureichend informiert

Eine mangelnde Information der Beschäftigten, über jetzt schon vorhandene Möglichkeiten nach Erreichen der Regelalterszeit weiterzuarbeiten und damit den Rentenanspruch zu erhöhen, konstatierte auch der Einzelsachverständige Eckart Bomsdorf von der Uni Köln. Die Verschiebung des Renteneintritts um ein Jahr bringe schon eine Rentenerhöhung um sechs bis neun Prozent sagte er. Bomsdorf kritisierte zugleich den im Gesetz enthaltenen Zuverdienstdeckel als "zu kompliziert und nicht zielführend".

DRV: Anreize länger zu arbeiten

Das Gesetz schaffe Anreize, länger zu arbeiten, urteilte Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Allerdings seien die künftigen Regelungen komplexer als bisher. Es sei damit zu rechnen, dass Rentenbescheide, die auf Schätzungen der künftigen Zuverdienste beruhten, jährlich korrigiert werden müssten. Thiede begrüßte die geplante Versicherungspflicht für Vollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze als Beitrag zur Gleichbehandlung der Beschäftigten in einem Unternehmen.

Caritas: System der Erwerbminderungsrente stärken

Skeptisch zeigte sich der DRV-Vertreter, ob damit Altersarmut verhindert werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, brauche es andere Instrumente, sagte Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband. Die Caritas setze sich für eine Senkung oder Abschaffung der Abschläge ein, um das System der Erwerbminderungsrente zur stärken, sagte Fix.

Stiftung Warentest: Änderung bei Zuverdienstgrenzen kann Lage von Teilrentnern verschlechtern

Die unter anderem vom BDA positiv bewertete Änderung bei den Zuverdienstgrenzen - weg von dem Drei-Stufen-Modell, hin zu einer linearen Grenze - kann aus Sicht von Heinz Landwehr von der Stiftung Warentest auch zur Verschlechterung der Situation von Teilrentnern führen. Davon betroffen könnten Versicherte mit eher höheren Renten sein, sagte Landwehr.

Flexi-Rente keine Lösung des Fachkräfteproblems

Die problematische Fachkräftesituation kann aus Sicht der Einzelsachverständigen Jutta Schmitz "nur in sehr kleinem Umfang" durch die Erwerbsbeteiligung von Rentnern gelöst werden. Rentner, die länger arbeiten wollen, so Schmitz, seien zwar oft höher qualifiziert, würden aber "stressige Arbeitsbedingungen und Leistungsdruck" vermeiden wollen.

"Abholende Präventionsstrategie" begrüßt

Christof Lawall von der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) begrüßte die "abholende Präventionsstrategie" in dem Entwurf. Die gut durchdachten Änderungen dürften aber schlussendlich nicht an der Finanzierung scheitern, warnte er.