Experten äußern Zweifel am Modell Bausparen

Zitiervorschlag
Experten äußern Zweifel am Modell Bausparen. beck-aktuell, 24.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184461)
Die von der Bundesregierung mit Ihrem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (BT-Drs.:18/6418) geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Bausparkassen werden von den betroffenen Unternehmen positiv beurteilt. In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 23.11.2015 äußerten Experten jedoch Zweifel am Geschäftsmodell der Bausparkassen. Die Branche selbst forderte weitere Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation angesichts der Niedrigzinsphase.
Althergebrachte Vorgaben nicht mit Niedrigzinsumfeld vereinbar
So sollten die Beleihungsgrenzen bei Finanzierungen nicht auf 80% des Wertes begrenzt bleiben, sondern auf 100% erhöht werden, erklärten der Verband der Privaten Bausparkassen und die Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Geschäftsfeld der Bausparkassen sei risikoarm und gerade junge Familien seien wegen der Erwerbsnebenkosten oft überfordert, das notwendige Eigenkapital aufzubringen. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die Vorgaben für Bausparkassen auf das niedrige Kapitalmarktzinsniveau ausrichten. "Die aus dem Jahr 1980 stammenden und seitdem im Wesentlichen unveränderten Vorgaben für Bausparkassen sind an mögliche Auswirkungen eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfelds nicht hinreichend angepasst", heißt es in dem Entwurf. In Zukunft wird den Bausparkassen die Möglichkeit eingeräumt, auch das Pfandbriefgeschäft zu betreiben.
Regierung erwartet positive Auswirkungen auf Ertragslage der Bausparkassen
Dadurch würden die Bausparkassen kostengünstige Refinanzierungsmöglichkeiten erhalten, etwa für die Gewährung von Darlehen oder zur Finanzierung von Neutarifen. Die Bausparkassen erhalten außerdem die Möglichkeit, in höherem Umfang als bisher sonstige Baudarlehen neben den eigentlichen Bausparkassendarlehen zu gewähren. Die Maßnahme werde positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Bausparkassen haben, erwartet die Regierung. "Die Verbreiterung der Refinanzierungsbasis der Kreditvergabe, sowohl durch die Zulassung der Vergabe von Hypothekenpfandbriefen als auch durch die Möglichkeit der Refinanzierung sonstiger Baudarlehen mit freien Zuteilungsmitteln in Verbindung mit einer Anhebung des Gesamtlimits für diese Darlehen ist geeignet, die Position der Bausparkassen in der privaten Wohnungsbaufinanzierung perspektivisch zu verbessern", lobten die Verbände der Bausparkassen. Auch die Deutsche Bundesbank bezeichnete den Entwurf als geeignet, die Risikosituation der Bausparkassen zu verbessern.
Experte: Bausparkassen nicht notwendig
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf, der keine unverhältnismäßigen Risiken für Bausparer und für Bausparkassen beinhalte. Die von den Kassen gewünschte Anhebung der Beleihungsgrenzen sei nicht zwingend notwendig, aber vertretbar. Rechtsanwalt Achim Tiffe äußerte grundlegende Zweifel am Geschäftsmodell der Bausparkassen. Notwendig seien Bausparkassen nicht. Die Immobilienfinanzierung würde auch ohne sie - wahrscheinlich sogar besser - funktionieren. Ihre Berechtigung hätten Bausparkassen bei kleineren Finanzierungen wie einer Heizungsanlagenerneuerung. Bei großen Finanzierungen seien sie nachteilig und unflexibel. Tiffes Kritik wurde zum Beispiel von den Privaten Bausparkassen mit dem Hinweis auf den Markt, der über die Produkte entscheiden solle, widersprochen.
Kritik an hohen Abschlussgebühren
Die Landesbausparkassen berichteten von einem positiven Bauspargeschäft. Die Unternehmen stünden aber wegen bestehender Altverträge mit hohen Zinsen unter Druck. Rechtsanwalt Helge Petersen erklärte, der Gesetzentwurf befasse sich gar nicht mit der Realität. 85% der von den Bausparkassen ausgegebenen Kredite seien keine klassischen Bausparkredite, sondere andere Finanzierungen. Er übte auch Kritik an den hohen Abschlussgebühren für Bausparverträge, die die niedrigen Zinsen auf Jahre hinweg aufzehren würden. Die Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte den Verzicht auf das von den Bausparkassen gewünschte Sonderkündigungsrecht für Verträge mit hohen Zinsen und die Absicht, dass bestehende Verträge beim Scheitern einer Bausparkasse einer anderen Bausparkasse übertragen werden sollen. Dennoch würden Verbraucher ungeschützt sein, wenn eine Bausparkasse in einer Finanzierungsphase abgewickelt werden müsse.
- Redaktion beck-aktuell
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Experten äußern Zweifel am Modell Bausparen. beck-aktuell, 24.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184461)



