Experten begrüßen Neufassung des Hochschulstatistikgesetzes

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Experten begrüßen Neufassung des Hochschulstatistikgesetzes. beck-aktuell, 01.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184081)
Die von der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes, deren wesentlicher Bestandteil die Einführung einer Studienverlaufsstatistik ist, stößt auf Zustimmung von Experten. Sie sehen in diesem Instrument eine Möglichkeit zur Qualitätssicherung im Studium. Dies ist das Ergebnis der Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.:18/6560) im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung am 30.11.2015.
Gesetzentwurf sieht Studienverlaufsstatistik vor
Das Hochschulstatistikgesetz soll laut Gesetzentwurf novelliert werden, da die Bereitstellung von empirisch validen Datengrundlagen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung wichtig ist, um den Veränderungen der Hochschullandschaft in den letzten Jahren Rechnung zu tragen. Künftig solle eine Studienverlaufsstatistik eingeführt werden, um die gestuften Studiengänge und die Promotionsphase zu erfassen.
Datenerhebung ermöglicht Optimierung von Studienverläufen
Die Sachverständigen begrüßten die geplante Novellierung überwiegend und hielten eine Erweiterung des Merkmalkatalogs der Studierenden- und der Prüfungsstatistik wie auch die Erweiterung der Hochschulpersonalstatistik für erforderlich, um eine belastbare Datenbasis für politische Entscheidungen zur Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses zu schaffen. Die Einrichtung einer Studienverlaufsstatistik biete verlässliche Daten über das Studium in einer gestuften Studienstruktur, über Fach- und Hochschulwechsel, für den Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium und zu Fragen des Studienabbruchs. Damit würden Voraussetzungen geschaffen, um Instrumente zur Optimierung von Studienverläufen und Qualitätssicherung zu entwickeln. Ob das Gesetz mit erheblichem Umstellungsaufwand schon zum Wintersemester 2016/2017 umgesetzt werden könne, sei jedoch zweifelhaft.
Ministerium sieht kein Problem mit Datenschutzvorschriften
Das Forschungsministerium Nordrhein-Westfalen sieht bei Einrichtung einer Studienverlaufsstatistik den Datenschutz gewährleistet: Um hierbei die Anforderungen des Datenschutzes zu erfüllen, würde in einem mehrstufigen Verfahren ein eindeutig verschlüsseltes und nicht rückverfolgbares Pseudonym maschinell nach jeweiligem Stand der Technik aus ausgewählten Erhebungsmerkmalen und speziell erhobenen Hilfsmerkmalen gebildet.
Studentenschaft: "Gläserner Student" allein bringt keine Verbesserungen
Der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) kritisierte dagegen, dass Statistiken keine konkreten Verbesserungen leisten könnten. Der Entwurf führe zur Sammlung großer Datenmengen, die in vielen Punkten nicht gerechtfertigt erschienen. Letztlich scheine der Entwurf deshalb eher dem Wunsch nach dem "gläsernen Studenten" zu folgen, als dass er zu einer zielführenden Datenerhebung führe. Allerdings sei zu begrüßen, dass über Promovierende Daten erhoben werden sollen, da über diesen Bereich bisher wenige Erkenntnisse vorlägen. Außerdem müsse eine umfassendere Vorschrift zur Transparenz von Drittmitteln eingeführt werden, da der Einfluss von Drittmitteln aus dem privaten Bereich auf die Hochschulen steige und dies eine Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit darstelle.
- Redaktion beck-aktuell
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Experten begrüßen Neufassung des Hochschulstatistikgesetzes. beck-aktuell, 01.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184081)



