Partei hält geplante Änderungen des Parteiengesetzes für existenzbedrohend

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Partei hält geplante Änderungen des Parteiengesetzes für existenzbedrohend. beck-aktuell, 07.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183771)
Die Führung der Alternative für Deutschland (AfD) sieht in dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Parteiengesetzes (BT-DRs. 18/6879) einen "Anschlag auf die Existenz" der Partei. Das geplante Gesetz hätte zur Folge, dass Einnahmen aus dem Goldverkauf der Partei künftig nicht mehr bei der Berechnung der "relativen Obergrenze" für die staatliche Parteienfinanzierung zu berücksichtigen wären.
Scharfe Kritik an AfD-Goldverkauf
Die AfD betreibt seit 2014 einen Online-Goldshop. Der Goldverkauf war von den Bundestagsparteien scharf kritisiert worden, weil die AfD den Umsatz nutzt, um ihre Einnahmen zu steigern. Denn bevor eine politische Partei aufgrund der Zahl ihrer Wähler Geld aus der staatlichen Parteifinanzierung erhält, muss sie mindestens im gleichen Umfang andere Einnahmen vorweisen - üblicherweise aus Mitgliedsbeiträgen oder Spenden.
Entwurf: Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht sollen "relative Obergrenze" nicht mehr künstlich erhöhen
Der am 01.12.2015 veröffentlichte Gesetzentwurf sieht vor, dass Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht künftig nicht mehr bei der Berechnung der "relativen Obergrenze" – die staatlichen Zuwendungen dürfen nicht höher sein als die von der Partei selbst erwirtschafteten Einnahmen – für die staatlichen Zuschüsse zu berücksichtigen sind. Eine Partei soll die relative Obergrenze künftig nicht mehr durch solche Einnahmen künstlich erhöhen können.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Partei hält geplante Änderungen des Parteiengesetzes für existenzbedrohend. beck-aktuell, 07.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183771)



