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Verfassungsrechtler Wieland

Keine Klage gegen Anti-IS-Einsatz möglich

„Das unsichtbare Recht“

Die Bundestagsentscheidung für den umstrittenen Militäreinsatz gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) kann aus Expertensicht nach derzeitigem Recht nicht vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Insoweit sieht der Speyerer Verfassungsrechtler Joachim Wieland eine Rechtsschutzlücke. Allerdings schließt er nicht völlig aus, dass sich Karlsruhe dennoch damit befassen wird.

Keine Normenkontrollklage und keine fehlende Beteiligung des Parlaments

"Nach der derzeitigen Rechtslage kann das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit eines solchen Einsatzes nicht überprüfen", sagte Wieland am 04.12.2015. So könne die Opposition bisher nur die Beteiligung des Bundestages bei Bundeswehreinsätzen einklagen - doch das Parlament wurde befragt. Außerdem seien weder der Bundestagsbeschluss noch der Einsatzbefehl ein Gesetz, so dass auch eine Normenkontrollklage ausscheide.

Juristische Kreativität kann Weg öffnen

Wieland weist jedoch darauf hin, dass die Verfassungsrichter in der Vergangenheit öfter neue rechtliche Wege gefunden hätten, um über für sie nicht überprüfbare Sachverhalte inhaltlich doch entscheiden zu können. Er verweist etwa auf die Urteile des Gerichts zur Eurorettung, gegen die Bürger eigentlich auch nicht hätten klagen können. "Das Gericht könnte etwa einen Anspruch des einzelnen Abgeordneten darauf anerkennen, dass der Bundestag keine rechtswidrigen Aktionen beschließen darf", erläuterte Wieland. Dann könnten die Richter den Einsatz doch auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen.