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Kampf gegen Zwangsarbeit

USA planen neue Zölle

Containerhafen mit Containern und Lastkranen.
Trump versucht es erneut: Zölle, die Dritte © sal73it / Adobe Stock

Die Zollpolitik der Trump-Regierung beschäftigt die Gerichte. Jetzt wird ein neues Argument für neue Zölle gezückt: Die USA geben an, sie wollten Länder bestrafen, die nicht ausreichend gegen Produkte vorgehen, die unter Einsatz von Zwangsarbeit entstehen.

Die USA haben 60 Volkswirtschaften neue Zölle angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhinderten oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüften. Das teilte das Büro des US-Handelsbeauftragten, das Office of The U.S. Trade Representative, am späten Dienstagabend (Ortszeit) mit.

Demnach müssen etwa die EU, Großbritannien und die Schweiz, aber auch Staaten in Afrika, Asien und Lateinamerika sowie Kanada und China mit zusätzlichen Zöllen zwischen 10 und 12,5% rechnen. "Es ist inakzeptabel, dass unsere wichtigsten Handelspartner nichts gegen die Einfuhr von Waren unternehmen, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Dies führt dazu, dass US-amerikanische Arbeitnehmer gezwungen sind, weltweit unter ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu konkurrieren", sagte der Handelsbeauftragte Jamieson Greer laut der Mitteilung. "Wir werden diese Ungleichheit nicht länger hinnehmen."

Anhörungsfrist bis Anfang Juli

Der US-Handelsbeauftragte stützt sich dabei auf eine Untersuchung, die am 12. März begann, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Demnach stand sie im Zusammenhang mit dem "Versäumnis verschiedener Volkswirtschaften, ein Einfuhrverbot für Waren, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, zu erlassen und wirksam durchzusetzen." Die Zölle sollen demnach aber nicht sofort in Kraft treten. Stattdessen können zunächst Einwände bis zum 6. Juli geltend gemacht werden, am 7. Juli soll dann eine Anhörung stattfinden.

Im juristischen Tauziehen um seine umstrittene Zollpolitik hatte US-Präsident Donald Trump Mitte Mai einen Etappensieg errungen: Ein Berufungsgericht setzte die Entscheidung einer unteren Instanz vorläufig aus, das Trumps temporäre Zölle auf Einfuhren aus der ganzen Welt als rechtswidrig eingestuft hatte. Importeure müssen nun zunächst weiter die Abgaben in Höhe von 10% zahlen.