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Internationales Steuerrecht

Verfassungsmäßigkeit bleibt ungeklärt
Treaty Override

Verfassungsmäßigkeit bleibt ungeklärt

Die Frage, ob der Gesetzgeber durch ein sogenanntes Treaty Override gegen Verfassungsrecht verstößt, bleibt weiter offen. Das BVerfG wird in einem vom BFH zur Vorschrift des § 50d Abs. 10 EStG initiierten Verfahren nicht mehr entscheiden.

Unions-Finanzminister für Aussetzen der Mindeststeuer für Unternehmen

Unions-Finanzminister für Aussetzen der Mindeststeuer für Unternehmen

Eine Mindeststeuer für international operierende Unternehmen mit hohem Umsatz ist ein hehres Ziel. Aber was tun, wenn sich immer mehr Staaten nicht an ihre Vereinbarung halten?

Stipendium darf Steuerlast der Eltern nicht erhöhen
Erasmus+

Stipendium darf Steuerlast der Eltern nicht erhöhen

Ein kroatischer Studierender erhielt im Rahmen des Programms Erasmus+ eine Förderung für seinen Studienaufenthalt in Finnland. Gleichzeitig strich die kroatische Steuerverwaltung seiner Mutter die Erhöhung des Grundfreibetrags für ein unterhaltsberechtigtes Kind. Der EuGH schritt ein.

Apple muss 13 Milliarden Euro Steuern zurückzahlen

Apple muss 13 Milliarden Euro Steuern zurückzahlen

Das Tauziehen um die Apple-Steuern in Irland könnte bald ein Ende finden. Der EuGH hebt das Urteil des EuG auf und verpflichtet Apple zur Rückzahlung von 13 Milliarden Euro Steuern. Irland habe Apple rechtswidrig bevorteilt, so der EuGH.

Umsetzung globaler Mindeststeuer bleibt umstritten
Finanzausschuss

Umsetzung globaler Mindeststeuer bleibt umstritten

Mehr Geld für den Fiskus: Das verspricht sich die Bundesregierung von der Mindeststeuer für große Unternehmen. Noch herrscht keine Einigkeit über alle Fragen der Umsetzung, wie eine Anhörung im Finanzausschuss am Montag zeigte. Diskutiert wurde insbesondere, ob im Gegenzug andere Steuerregeln vereinfacht oder ganz abgeschafft werden.

Zur Gewinnaufteilung auf in- und ausländische Betriebsstätten
Rohrfernleitungsnetz

Zur Gewinnaufteilung auf in- und ausländische Betriebsstätten

Die Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes mit in- und ausländischen Betriebsstätten richtet sich laut Finanzgericht Düsseldorf danach, welchen Gewinn die jeweiligen Betriebsstätten erwirtschaftet hätten, wenn sie als eigenständige Unternehmen gehandelt hätten.

Gesetzentwurf zur Mindeststeuer liegt vor

Gesetzentwurf zur Mindeststeuer liegt vor

Die geplante Mindestbesteuerung für große Unternehmen soll dem Staat ab 2026 jährlich mehrere Hundert Millionen Euro einbringen. Das geht Medienberichten zufolge aus einem Gesetzentwurf von Finanzminister Christian Lindner (FDP) hervor. Unabhängig davon, wo die Gewinne der Unternehmen entstehen, sollen mindestens 15% abgeführt werden.

Kein Abzug "finaler ausländischer Betriebsstättenverluste"

Kein Abzug "finaler ausländischer Betriebsstättenverluste"

Inländische Unternehmen können Verluste aus einer im EU-Ausland belegenen Niederlassung nicht steuermindernd mit im Inland erzielten Gewinnen verrechnen, wenn nach dem Doppelbesteuerungsabkommen für die ausländischen Einkünfte kein deutsches Besteuerungsrecht besteht. Das gilt laut Bundesfinanzhof auch dann, wenn die Verluste steuerrechtlich unter keinen Umständen verwertbar und damit "final" sind. Ein Verstoß gegen EU-Recht liege hierin nicht.

Von niederländischer Besteuerung freigestellter 30%-Lohnanteil bei Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen

Von niederländischer Besteuerung freigestellter 30%-Lohnanteil bei Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen

Der nach Anwendung der sogenannten 30%-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, aber die Revision zugelassen.

Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten steuerfrei

Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten steuerfrei

Die aus dem Dienstverhältnis mit den USA stammenden Einnahmen von US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, unterliegen nicht der inländischen Besteuerung. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zugelassen.