Rohrfernleitungsnetz
Zur Gewinnaufteilung auf in- und ausländische Betriebsstätten
Die Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohrfernleitungsnetzes mit in- und ausländischen Betriebsstätten richtet sich laut Finanzgericht Düsseldorf danach, welchen Gewinn die jeweiligen Betriebsstätten erwirtschaftet hätten, wenn sie als eigenständige Unternehmen gehandelt hätten.