Türkisches Verfassungsgericht weist Kritik Erdogans nach Freilassung regierungskritischer Journalisten zurück

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Türkisches Verfassungsgericht weist Kritik Erdogans nach Freilassung regierungskritischer Journalisten zurück. beck-aktuell, 02.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179876)
Der oberste Richter der Türkei hat Kritik von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan am Verfassungsgericht scharf zurückgewiesen. "Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts sind für jede Institution und jede Person bindend“, sagte der Vorsitzende des Gerichts, Zühtü Arslan, am 01.03.2016 in Ankara. Hintergrund sind Äußerungen Erdogans nach der Freilassung der regierungskritischen Journalisten Can Dündar und Erdem Gül aus der Untersuchungshaft.
Gericht von Regierung und regierungsnaher Zeitung angegriffen
Erdogan hatte den Beschluss des Verfassungsgerichts, der zur Freilassung der Journalisten führte, am 28.02.2016 mit den Worten kritisiert: "Ich sage es offen und klar, ich akzeptiere das nicht und füge mich der Entscheidung nicht, ich respektiere sie auch nicht.“ Für Justizminister Bekir Bozdag hat das Verfassungsgericht selber gegen die Verfassung verstoßen. Regierungsnahe Zeitungen griffen das Gericht ebenfalls scharf an.
Verfassungsgericht sah Rechte von Dündar und Gül verletzt
Arslan kritisierte eine Kampagne aus "Lügen" gegen ihn und das Gericht. Der Prozess gegen Dündar, der Chefredakteur der Zeitung "Cumhuriyet“ ist, und Gül, der das Hauptstadtbüro des Blattes leitet, soll am 25.03.2016 beginnen. Ihnen wird unter anderem Spionage und Geheimnisverrat vorgeworfen. Das Verfassungsgericht sah das Recht auf Meinungsfreiheit und die Persönlichkeitsrechte Dündars und Güls durch die Untersuchungshaft verletzt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Türkisches Verfassungsgericht weist Kritik Erdogans nach Freilassung regierungskritischer Journalisten zurück. beck-aktuell, 02.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179876)



