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Strafvollzug

Wie gehen Gefängnisse mit Transsexualität um?

Die Mauer eines Gefängnisses, auf ihr befindet sich Stacheldraht. Hinter ihr steht ein Aussichtsturm.
Aktuell gibt es keine klaren Vorgaben für die Unterbringung von Transmenschen in deutschen Gefängnissen. © FotoAndalucia / AdobeStock

Der Fall einer wegen Vergewaltigung verurteilten Polizistin macht nicht nur wegen der Schwere der Tat Schlagzeilen. Er stellt auch die Frage: Wie gehen Gefängnisse mit Transmenschen um?

Männer- oder Frauenabteilung? Die Unterbringung von Transmenschen stellt Gefängnisse vor Herausforderungen. Das zeigt auch ein aktueller Fall aus Bayern. Es müsse sich erst noch zeigen, wo die Angeklagte im Gefängnis besser aufgehoben sei, sagte der Vorsitzende Richter am LG Traunstein, nachdem er eine Ex-Polizistin und Transfrau wegen der Vergewaltigung einer Jugendlichen zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte.

Den ersten Teil ihrer U-Haft hatte die 55-Jährige nach Angaben ihres Anwalts Peter Dürr in der Frauenabteilung der JVA Bamberg verbracht, den zweiten – zu seinem Unverständnis – in der Männerabteilung der JVA München-Stadelheim. "Und das, obwohl es in Bamberg keinerlei Probleme gab."

Der Fall der Ex-Bundespolizistin macht also nicht nur wegen der Schwere der Tat bundesweit Schlagzeilen und weil eine Frau, die für Recht und Gesetz einstehen sollte, beides auf brutale Weise brach – er lenkt den Blick auch auf die Frage, wie Gefängnisse in Deutschland mit Menschen umgehen, die ihren Geschlechtseintrag haben ändern lassen, mit trans- oder nicht-binären Personen.

Ministerium: Einzelfallentscheidungen

Denn das ist nicht einheitlich geregelt. "Die Entscheidung, welche Form der Unterbringung unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten am geeignetsten erscheint, wird von der JVA einzelfallbezogen getroffen", heißt es aus dem bayerischen Justizministerium. "Dabei wird die betroffene Person beteiligt und der ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Dienst einbezogen."

Eine Personenstandsänderung, also die Änderung des Vornamens oder der Geschlechtszugehörigkeit, werde "hierbei ebenso berücksichtigt wie zahlreiche weitere Faktoren, etwa das geschlechtliche Zugehörigkeitsempfinden sowie bereits vorgenommene geschlechtsangleichende Maßnahmen".

Der Deutschen Gesellschaft für Trans* und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) geht das nicht weit genug. Sie fordert schon seit langem grundsätzliche Regelungen für den Umgang mit trans- und nicht-binären Menschen in Gefängnissen. Diese sollten aus Sicht der Gesellschaft verbindlich festlegen, dass eine Unterbringung entsprechend ihrem geäußerten Geschlecht ermöglicht werden solle und nicht-binäre Personen nach Wunsch untergebracht werden könnten.

Allerdings hält die Gesellschaft es nach Angaben von Sprecherin Jenny Wilken für sinnvoll, dass "Sexualstraftäter*innen ihre Haft zunächst in Einrichtungen entsprechend dem Geburtsgeschlecht antreten, denn hier bestehen etablierte Sicherheits- und Schutzkonzepte".

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