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Vergewaltigung einer 14-Jährigen

LG Traunstein verurteilt Polizistin zu Haftstrafe

Polizistin in Uniform von hinten abgebildet
Mit dem Urteil verliert die Frau ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche (Symbolbild) © abr68 / Adobe Stock

Vor Gericht räumte eine Bundespolizistin ein, eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Die Transfrau muss in Haft. Ob ins Frauen- oder Männergefängnis, ist noch unklar - so oder so werde sie "keine leichte Zeit vor sich haben", sagte der Richter.

 Das LG Traunstein hat eine Polizistin wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die inzwischen vom Dienst suspendierte Beamtin muss unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie drei Jahre und drei Monate in Haft. Die Ex-Bundespolizistin hatte die Vorwürfe nach Gerichtsangaben vollumfänglich eingeräumt. Sie ist, wenn das Urteil rechtskräftig wird, nicht nur ihren Beamtenstatus los, sondern auch ihre Pensionsansprüche.

Zu Verhandlungsbeginn hatten sich die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen Deal geeinigt, der eine Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren vorsah. Voraussetzung dafür war das umfassende Geständnis der suspendierten Beamtin. Weil die Öffentlichkeit dafür ausgeschlossen worden war, fanden auch die Plädoyers vor dem Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Transfrau, die derzeit in der Männerabteilung der JVA München untergebracht ist, hatte zugegeben, die Tochter einer Freundin im August 2025 bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. Sie habe die 14-Jährige in die Kabine gedrängt, gegen die Wand gedrückt, oberhalb und unterhalb der Kleidung begrapscht und sei schließlich mit mindestens einem Finger in sie eingedrungen, heißt es in der Urteilsbegründung. Warum sie das tat, hatte sie in nicht-öffentlicher Sitzung gesagt. "Sie hat angegeben, dass sie sich das selbst nicht wirklich erklären könne", fasste der Vorsitzende
Richter ihre Aussage zusammen. "Sie sei in einer Art Tunnel gewesen."

Vorher hatte sie dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschrieben. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hatte die 55-Jährige der Jugendlichen ihr Motorrad angeboten, doch die lehnte ab, "weil es sie immer an die Tat erinnert", wie der Vorsitzende Richter sagte. Stattdessen soll sie 11.000 Euro bekommen.

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Jüngste Opfer erst drei Jahre alt

Zudem sind auf Dateien, die bei der Angeklagten - unter anderem bei der Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes bei der Bundespolizei - gefunden wurden, laut Ermittlern brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen. Die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der 55 Jahre alten Angeklagten auch die Herstellung tierpornografischer Inhalte vorgeworfen. Dafür wurde sie nicht verurteilt, obwohl einschlägiges Material gefunden wurde. Allerdings konnte aus Sicht des LG nicht nachgewiesen werden, dass die Videos mit einem Hund hergestellt wurden, um sie zu verbreiten. § 184a StGB stellt aber nur die Verbreitung solcher Inhalte unter Strafe, das Verfahren wurde diesbezüglich eingestellt.

Bevor der Richter sein Urteil begründete, fügte er noch eine Erklärung an: Die Tatsache, dass es sich bei der Angeklagten um eine Transfrau handle, spiele bei der Beurteilung ihrer Tat keine Rolle. Andere Menschen allein wegen ihrer sexuellen Identität oder Orientierung zu beurteilen "verbietet sich", betonte er. "Daran sollte sich jeder halten, der sich über den vorliegenden Fall eine Meinung bilden will."

Verteidiger kritisiert transfeindliche Berichterstattung 

Der Verteidiger der Angeklagten, Peter Dürr, hatte vor seinem nicht-öffentlichen Plädoyer darum gebeten, noch einmal eine öffentliche Erklärung abgeben zu dürfen. Darin kritisierte er einige Medien scharf für ihre Berichterstattung. Er warf ihnen vor, das Opfer der Frau falsch zitiert zu haben. Die Jugendliche selbst habe sich an ihn gewandt und ihn gebeten, dies in der Verhandlung richtigzustellen. Einige Medien hatten berichtet, das Mädchen habe die angeklagte Transfrau wiederholt "er" genannt. Das sei nicht wahr. "Das stimmt so nicht, was da über mich als Opfer berichtet wird", habe die zur Tatzeit 14-Jährige gesagt. Sie habe die Angeklagte als Frau kennengelernt und würde sie "nicht mit männlichem Pronomen ansprechen". Der Anwalt und die Jugendliche standen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs in Kontakt.

Die Berichterstattung habe heftige Auswirkungen auf seine Mandantin gehabt, sagte der Anwalt der Angeklagten. "Es war der Türöffner für massive Anfeindungen" und habe ihre schwierige Situation in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim noch deutlich verschärft.

Wo die Ex-Polizistin ihre Strafe nun wird absitzen müssen, ist noch unklar. Zunächst hatte sie sich in der Frauenabteilung der JVA befunden, dann wurde sie in die Stadelheimer Männer-Abteilung verlegt. Sie sei dort heftigen Anfeindungen ausgesetzt, sagte auch der Richter in seiner Urteilsbegründung und betonte eine besondere "Haftempfindlichkeit". Er könne sich allerdings "vorstellen, dass es in der Frauenabteilung nicht viel anders ist". Wo sie besser aufgehoben sei, müsse sich zeigen. In jedem Fall: "Sie werden keine leichte Zeit vor sich haben."