Steuereinnahmen steigen 2016 auf 691,2 Milliarden Euro

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Steuereinnahmen steigen 2016 auf 691,2 Milliarden Euro. beck-aktuell, 06.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176586)
Nach der aktuellen Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzungen werden die Steuereinnahmen im Jahr 2016 für Bund, Länder und Kommunen 691,2 Milliarden Euro betragen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium am 04.05.2016 mit. Insgesamt sind das fünf Milliarden Euro mehr als noch bei der Schätzung im November 2015 angenommen. Bis zum Jahr 2020 erwarten die Experten Mehrreinnahmen von 42,4 Milliarden Euro. In dem Ergebnis spiegele sich die nach wie vor günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland wider, heißt es. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes sei weiterhin erfreulich. Davon profitierten Unternehmen und private Haushalte. Die Inlandsnachfrage sei robust und die tragende Säule des Wachstums.
Prognose vom November 2015 nach oben korrigiert
Die Steuerschätzer haben ihre Prognose vom November 2015 insgesamt leicht nach oben korrigiert. Verglichen mit der Steuerschätzung vom November 2015 werden die Steuereinnahmen danach insgesamt im Jahr 2016 um 0,7% höher ausfallen. Für den Bund ergeben sich dabei Mehreinnahmen von zwei Milliarden Euro beziehungsweise 0,7%, für die Länder von 2,4 Milliarden Euro beziehungsweise 0,9% und für die Gemeinden von 0,7 Milliarden Euro beziehungsweise 0,8%. Auch in den Jahren 2017 bis 2020 wird das Steueraufkommen nach der Prognose insgesamt betrachtet über dem Schätzergebnis vom November 2015 liegen. Für 2017 werden für den Gesamtstaat zusätzlich 6,3 Milliarden Euro beziehungsweise 0,9 %, für 2018 8,4 Milliarden Euro beziehungsweise 1,1%, für 2019 10,2 Milliarden Euro beziehungsweise 1,3% und für 2020 12,5 Milliarden Euro beziehungsweise 1,6% geschätzt.
Länder und Gemeinden profitieren überproportional
Die Auswirkungen auf die einzelnen staatlichen Ebenen seien dabei unterschiedlich, heißt es in der Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Länder und Gemeinden profitierten überproportional vom Anstieg der Steuereinnahmen. Hier wirke sich in erster Linie aus, dass die originären Länder- und Gemeindesteuern stärker als die Bundessteuern steigen.
Gesetze und Rechtsprechung berücksichtigt
Berücksichtigt wurde bei der Steuerschätzung das Zweites Pflegestärkungsgesetz, das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, die Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2016, die Anwendung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 17.12.2014 (DStR 2015, 637) zur vollen Schachtelprivilegierung im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis infolge sogenannter Bruttomethode, das BMF-Schreiben vom 10.11.2015 (DStR 2015, 2608) zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG) und die Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 03.09.2015 (DStRE 2015, 1497) zum Ansatz von Kosten für die Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung.
- Redaktion beck-aktuell
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