Sky zieht gegen Alleinerwerbsverbot bei Bundesliga-Rechten vor Gericht

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Sky zieht gegen Alleinerwerbsverbot bei Bundesliga-Rechten vor Gericht. beck-aktuell, 09.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174936)
Der Pay-TV-Sender Sky hat beim Oberlandesgericht in Düsseldorf eine Beschwerde gegen das Bundeskartellamt wegen der Ausschreibung der Medienrechte der Fußball-Bundesliga eingereicht. Einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bestätigte der Sender am 08.06.2016. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) wollte sich nicht äußern.
Volumen von mehreren Milliarden Euro
"Die Beschwerde wird den Ausschreibungsprozess und seinen Ausgang nicht verzögern", erklärte der Sender. Am 09.06.2016 will die DFL die Ergebnisse der Ausschreibung der nationalen Medienrechte in Frankfurt bekannt geben. Dabei geht es um ein Volumen von mehreren Milliarden Euro.
Sky: Alleinerwerbsverbot in seiner konkreten Ausgestaltung rechtswidrig
"Mit der Beschwerde greift Sky Deutschland verschiedene Punkte an", erklärte das Unternehmen. "Insbesondere ist Sky Deutschland der Überzeugung, dass das vom Bundeskartellamt geforderte Alleinerwerbsverbot kartellrechtlich nicht notwendig und zudem in seiner konkreten Ausgestaltung rechtswidrig ist. Darüber hinaus entspricht die Auffassung des Bundeskartellamtes zur Abgrenzung des Pay-TV-Marktes nicht dem, wie die Märkte sich real darstellen."
Single-Buyer-Rule beim Erwerb aller Live-Pakete
In der Ausschreibung der DFL war auf Wunsch der Kartellamtes erstmals ein Alleinerwerbsverbot verankert: Erwirbt ein Anbieter alle Live-Pakete, greift die sogenannte Single-Buyer-Rule. Es wird dann zusätzlich ein sogenanntes OTT-Paket mit Internet- und Online-Rechten für 102 Spiele ausgeschrieben. Bisher hält Sky die Live-Rechte für alle Spiele der 1. und 2. Liga.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Sky zieht gegen Alleinerwerbsverbot bei Bundesliga-Rechten vor Gericht. beck-aktuell, 09.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174936)



