"China schaut ganz sicher hin"

Zitiervorschlag
Dr. Hendrik Wieduwilt; Prof. Dr. Nele Matz-Lück: "China schaut ganz sicher hin". beck-aktuell, 20.04.2026 (abgerufen am: 20.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196586)
Die Straße von Hormus wird blockiert – mit massiven Folgen für Energiepreise und Welthandel. Im Gespräch erklärt die Kieler Seerechtlerin Nele Matz‑Lück, warum weder Iran noch USA einfach Gebühren verlangen oder Schiffe stoppen dürfen.
beck-aktuell: Die deutsche Politik wird derzeit von den steigenden Sprit‑ und Energiekosten getrieben, das Ganze wird durch den Iran‑Konflikt und die Blockaden der Straße von Hormus verschärft. Frau Professorin Matz-Lück, welches Rechtsregime gilt eigentlich auf dieser 33 Kilometer breiten Wasserstraße?
Matz‑Lück: Ganz sicher nicht das Recht der Hohen See. Die Schwierigkeit ist, dass weder die USA noch der Iran Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 sind. Nach dessen Systematik handelt es sich bei der Straße von Hormus aber um eine Meerenge, die der internationalen Schifffahrt dient, mit einem besonderen Transitregime, das freie Durchfahrt gewährleisten soll.
Betrachtet man den Status der Gewässer, handelt es sich um Küstenmeer sowohl des Iran als auch des Oman. Die gesamte Meerenge gehört also zum Staatsgebiet beider Anrainer. Auch im Küstenmeer gibt es allerdings ein Recht der friedlichen Durchfahrt.
beck-aktuell: Der Iran erkennt dieses Transitregime nicht an.
Matz‑Lück: Genau. Der Iran hat immer gegen das Recht der Transitdurchfahrt protestiert. Aber zumindest das Recht der friedlichen Durchfahrt ist gewohnheitsrechtlich anerkannt – und daran ist auch der Iran gebunden.
"Eine ungehinderte Durchfahrt ist zwingend"
beck-aktuell: Greift hier also das klassische Völkerrechtsmuster: Wenn kein Vertrag gilt, springt das Gewohnheitsrecht ein?
Matz‑Lück: Fast. Unterhalb des speziellen Transitregimes gibt es gewohnheitsrechtlich das Recht der friedlichen Durchfahrt. Dieses muss ungehindert gewährt werden. Die Handelsschifffahrt darf nicht behindert werden, solange sie nur durchfährt und keine Sonderhandlungen vornimmt, wie etwa Meeresforschung oder militärische Aktivitäten.
beck-aktuell: Das betrifft insbesondere Öl‑ und Frachtschiffe. Damit zur Kernfrage: Welche Gebühren dürfte der Iran erheben? Könnte es so etwas wie eine Maut geben?
Matz‑Lück: Nein. Für die bloße Durchfahrt dürfen keine Gebühren erhoben werden. Zulässig wären nur geringe Servicegebühren, etwa für Lotsen oder Eisbrecherdienste – wobei Letzteres in der Straße von Hormus kaum überzeugend wäre.
"Kontrollen sind kein Vorwand für Gebühren"
beck-aktuell: Der Iran argumentiert teilweise, man müsse Schiffe kontrollieren, weil nicht klar sei, was sie transportieren.
Matz‑Lück: Das ist aus meiner Sicht ein Scheinargument. Es ist keine Dienstleistung für das Schiff und rechtfertigt keine Gebühr. Für die bloße Passage gibt es weder nach dem Seerechtsübereinkommen noch nach Gewohnheitsrecht eine Rechtsgrundlage für eine Maut.
beck-aktuell: Wie läuft das praktisch? Der Iran verlangt Geld, das Schiff weigert sich – und dann?
Matz‑Lück: Wenn mit Angriffen oder Minen gedroht wird, wird kein Versicherer das Risiko abdecken. Faktisch kann das Schiff dann nicht fahren. Völkerrechtlich ist die Lage klar, praktisch aber leider ebenfalls.
"Die USA dürfen nicht den Hüter des Seerechts spielen"
beck-aktuell: Wenn Iran keine Gebühren erheben darf, dürfen dann die USA Schiffe abfangen, die trotzdem zahlen?
Matz‑Lück: Nein. Wenn private Reedereien sich entscheiden zu zahlen, obwohl das völkerrechtlich unzulässig ist, geht das die USA zunächst nichts an. Sich hier zum Hüter des Seerechts aufzuschwingen und zugleich selbst die Meerenge zu blockieren, ist mehr als eigenwillig.
beck-aktuell: Hängt das Abfangen von Schiffen davon ab, wie man den Iran‑Konflikt einstuft – etwa als bewaffneten Konflikt?
Matz‑Lück: Selbst im Seekriegsrecht sind Blockaden nur gegenüber dem Kriegsgegner zulässig. Zivile Güter oder Hilfsgüter sind regelmäßig ausgenommen. Eine pauschale Abriegelung der Straße von Hormus, auch für Schiffe unter fremder Flagge, ist nicht gedeckt.
beck-aktuell: Selbst wenn man – mit einer Mindermeinung – von Selbstverteidigung ausginge?
Matz‑Lück: Auch dann wäre eine derartige Blockade in diesem Umfang nicht gerechtfertigt. Sie ist völkerrechtswidrig.
beck-aktuell: Wie löst das Völkerrecht solche Konflikte? Gibt es gerichtliche Wege?
Matz‑Lück: Leider kaum. Der Internationale Seegerichtshof hat keine automatische Zuständigkeit, da weder der Iran noch die USA Vertragsparteien sind. Eine friedliche Streitbeilegung würde die Zustimmung Irans erfordern – und das wird nicht passieren.
"Völkerrecht sagt das eine, praktisch passiert etwas anderes"
beck-aktuell: Bleiben also nur Gegenmaßnahmen und Sanktionen?
Matz‑Lück: Ja, aber wir sehen hier eine Sanktionsspirale, die aus anderen Gründen längst besteht. Weitere Gegenmaßnahmen der Flaggenstaaten würden meiner Ansicht nach wenig bringen. Am Ende bleibt: Das Völkerrecht sagt das eine, faktisch passiert etwas anderes.
beck-aktuell: Das erleben wir in völkerrechtlichen Debatten immer wieder. Leidet darunter das Seerecht insgesamt?
Matz‑Lück: Das Seerecht galt lange als Bastion, in der Regeln eingehalten wurden. Das bröckelt. Wir sehen völkerrechtswidrige Blockaden von Meerengen, das könnte Nachahmer finden.
beck-aktuell: Zum Beispiel China?
Matz‑Lück: Ganz sicher. Wenn der Iran faktisch mit Gebühren durchkommt, könnte das als Modell für andere Meerengen dienen. Dann gerät der Grundkonsens über die Freiheit der Schifffahrt ins Wanken.
beck-aktuell: Was sollten Staaten tun, um dieses "Grundrecht" der freien Seefahrt zu schützen?
Matz‑Lück: Realistisch bleibt nur der diplomatische Weg. Auch wenn es schwierig ist, ohne Kompromissangebote zu verhandeln, ist es das Mindeste, sich politisch und diplomatisch für die Freiheit der Schifffahrt einzusetzen.
beck-aktuell: Frau Professorin Matz‑Lück, vielen Dank für das Gespräch!
Die Fragen stellte Dr. Hendrik Wieduwilt.
Das Gespräch hören Sie in ausführlicher Form auch in Folge 92 von Gerechtigkeit und Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.
Zitiervorschlag
Dr. Hendrik Wieduwilt; Prof. Dr. Nele Matz-Lück: "China schaut ganz sicher hin". beck-aktuell, 20.04.2026 (abgerufen am: 20.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/196586)




