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Sicherheitsbehörden verbieten Moscheeverein in Stuttgart

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die Sicherheitsbehörden haben einen islamistischen Moscheeverein in Stuttgart verboten, der im Namen der IS-Terrormiliz Kämpfer für den syrischen Bürgerkrieg rekrutiert haben soll. Der Verein habe außerdem Spenden für terroristische Gruppierungen gesammelt und den Dschihad sowie den religiös motivierten Terrorismus verherrlicht, sagte Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) am 17.12.2015.

Vereinsvermögen beschlagnahmt und eingezogen

Spezialkräfte mit Helmen und schusssicheren Westen hatten das Gelände der Moschee am Morgen gegen 6 Uhr durchsucht. Zeitgleich erhielten Vorstände des Vereins Islamisches Bildungs- und Kulturzentrum Mesdschid Sahabe e.V. (MSM) die Verbotsverfügung. Das Vereinsvermögen, darunter die als Moschee genutzte Vereinsräumlichkeit, wurden beschlagnahmt und eingezogen. In den Räumen wurde laut Polizei niemand angetroffen.

Prediger Pierre Vogel soll mehrfach zu Gast gewesen sein

Mesdschid Sahabe ist laut Gall eine von Salafisten dominierte Einrichtung, die in erster Linie von Islamisten des Westbalkans besucht wurde. In dem Verein seien regelmäßig Prediger verkehrt, die versucht hätten, Gewalt mit religiösen Vorschriften zu begründen. Auch der salafistische Prediger Pierre Vogel soll mehrfach zu Gast bei dem Moscheeverein gewesen sein. Von den rund 50 aus Baden-Württemberg (Bund: mehr als 670) in Richtung Syrien ausgereisten Personen hätten mindestens zehn das MSM besucht.

Vereinsgesetz als Grundlage

Die Polizei hatte bereits im März 2015 die Räume des Zentrums durchsucht und Schriften, Bücher, elektronische Speichermedien, Computer und Handys zur Beweissuche für ein Verbot beschlagnahmt. Ein Verein kann nach § 3 VereinsG verboten werden, wenn seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, oder er sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet.