Firmen in Rheinland-Pfalz müssen über Datenspeicherung in USA Auskunft geben

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Firmen in Rheinland-Pfalz müssen über Datenspeicherung in USA Auskunft geben. beck-aktuell, 17.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184751)
Nach dem Verbot des Safe-Harbor-Abkommens mit den USA durch den Europäischen Gerichtshof überprüft Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland in einer breit angelegten Aktion die Verarbeitung von persönlichen Daten in den USA. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann bestätigte am 17.11.2015 einen Bericht des SWR, wonach die größten Unternehmen im Land Auskunft geben sollen, auf welcher Rechtsgrundlage sie solche Daten in die USA übertragen.
Übergangszeit für Unternehmen bis Ende Januar
Die Unternehmen würden gegen das Recht verstoßen, wenn sie sich dabei allein auf das Anfang Oktober verbotene Safe-Harbor-Abkommen stützen. Nach dieser Vereinbarung eines “sicheren Hafens“ konnten Unternehmen Daten von EU-Bürgern legal in die USA übermitteln, obwohl die USA kein dem EU-Datenschutz vergleichbares Niveau haben. Die Vereinbarung beruht auf Regeln des US-Handelsministeriums und einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2000. “Im Moment weiß man nicht ganz genau, auf welcher Rechtsgrundlage Daten übertragen werden“, sagte Kugelmann der Deutschen Presse-Agentur. In einer Übergangszeit bis Ende Januar sollen die bestehenden Regelungen nach einem Beschluss der EU noch angewandt werden können - spätestens dann müssen die Unternehmen aber Rechtssicherheit schaffen.
Bei Festhalten an Safe-Harbor-Regelung als Legitimation drohen Bußgelder
Wer sich weiter auf die Safe-Harbor-Regelung verlasse, müsse mit Bußgeldern rechnen, sagte Kugelmann. Es sei aber zu erwarten, dass viele der rund 10 angeschriebenen Unternehmen eine andere Rechtsgrundlage wie Standardvertragsklauseln nutzen. Da es sich bei dem Brief um ein förmliches Auskunftsersuchen handelt, sind die Unternehmen zur Antwort verpflichtet. “Das Ziel ist nicht, die Unternehmen mit Bußgeldern zu überziehen“, sagte Kugelmann. “Wir wollen, dass die digitale Wirtschaft funktioniert.“ Dazu gehöre aber auch ein rechtskonformer Umgang mit persönlichen Daten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Firmen in Rheinland-Pfalz müssen über Datenspeicherung in USA Auskunft geben. beck-aktuell, 17.11.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/184751)



