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14-Jährige auf Toilette vergewaltigt

Polizistin legt Revision gegen Hafturteil ein

Polizistin in Uniform, blonde Haare verdecken die Aufschrift "Polizei" teilweise
Die Frau verlor mit dem Urteil ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche (Symbolbild) © VGV / Adobe Stock

Vor Gericht gestand eine ehemalige Bundespolizistin die Vergewaltigung einer Jugendlichen und einigte sich auf einen Deal. Umso überraschender kommt nun die von der Transfrau eingelegte Revision gegen das Urteil.

Eine wegen der Vergewaltigung einer Jugendlichen verurteilte und vom Dienst suspendierte Bundespolizisten will die Gerichtsentscheidung anfechten. Ihr Verteidiger hat Revision eingelegt, wie ein Sprecher des LG Traunstein bestätigte. Zuvor hatte die Mediengruppe Bayern berichtet.

Das kommt überraschend, hatte sich die Angeklagte vor Gericht doch auf einen Deal geeinigt. Weil sie die Tatvorwürfe vollumfänglich eingeräumt, den Prozess so verkürzt und ihrem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart hatte, hatte das Gericht ihr einen Strafrahmen von drei bis dreieinhalb Jahren zugesichert. Das Urteil bewegte sich mit einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren am oberen Ende dieses Korridors.

Polizistin gestand Vergewaltigung auf der Toilette

Das LG Traunstein hatte die 55-Jährige nicht nur wegen Missbrauchs von Jugendlichen gemäß § 182 StGB, sondern auch wegen Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB und des Besitzes von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB verurteilt.

Die Transfrau, die während des Prozesses in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht war, hatte zugegeben, die Tochter einer Freundin im August 2025 bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, was nach dem Einlegen der Revision erstmal nicht der Fall ist, ist sie nicht nur ihren Beamtenstatus los, sondern auch ihre Pensionsansprüche.

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