Ermittlungsverfahren gegen Theaterintendanten eingestellt

Zitiervorschlag
Ermittlungsverfahren gegen Theaterintendanten eingestellt. beck-aktuell, 03.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176811)
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das gegen den Intendanten des Mainzer Staatstheaters und Mitglieder des Ensembles wegen "grober Störung" einer AfD-Demonstration eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Dies hat sie am 02.05.2016 mitgeteilt. Aus Protest gegen die AfD hatte der Intendant gemeinsam mit Sängern unter orchestraler Begleitung mehrmals laut Beethovens "Ode an die Freude" gesungen und dadurch die AfD-Redner übertönt.
"Grobe Störung" zwar gegeben
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht eines Vergehens nach § 21 VersG bestehe. Zwar stelle das sehr laute, wiederholte und sich insgesamt über einen Zeitraum von knapp 20 Minuten hinziehende Singen und Musizieren, das die AfD-Redner zur Unterbrechung ihrer Ausführungen veranlasst habe, eine grobe Störung im Sinne der Vorschrift dar. Es lasse sich aber nicht nachweisen, dass der Intendant die Absicht hatte, die genehmigte AfD-Versammlung zu verhindern, zu sprengen oder sonst zu vereiteln.
Vereitelungsabsicht aber nicht nachzuweisen
Gegen eine solche Absicht spricht laut Staatsanwaltschaft zunächst die E-Mail des Intendanten, mit der die Ensemblemitglieder zu der Protestaktion eingeladen wurden. Dort heiße es, dass man ein Zeichen setzen wolle. Für die Absicht, die Versammlung unmöglich zu machen oder zu verhindern, fänden sich darin keinerlei Anhaltspunkte. Vielmehr sollte die Versammlung drei bis viermal für wenige Minuten unterbrochen werden. Zudem sollte die Aktion auch von einem Zitat aus Nathan der Weise auf einem Banner begleitet werden. Dies zeige, dass der Intendant eine Botschaft habe vermitteln wollen und er nicht beabsichtigte, die Versammlung zu verhindern, sprengen oder sonst zu vereiteln.
Vorgang an OWi-Behörde abgegeben
Auch in seinen Äußerungen bei Auftritten im Fernsehen nach der Versammlung habe der Intendant betont, dass es ihm nicht darum gegangen sei, die Veranstaltung zu verhindern, ihren Ablauf unmöglich zu machen oder zu vereiteln. Er habe hervorgehoben, dass jeder das Recht habe, seine Meinung frei zu äußern. Die Ausübung dieses Rechts habe er nicht vereiteln wollen. Die Veranstaltung habe letztlich auch durchgeführt werden können. Man habe eine Botschaft vermitteln und dabei auch stören wollen. Wegen möglicher Ordnungswidrigkeiten hat die Staatsanwaltschaft den Vorgang an die OWi-Behörde abgegeben.
- Redaktion beck-aktuell
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Ermittlungsverfahren gegen Theaterintendanten eingestellt. beck-aktuell, 03.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176811)



