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NSA-Untersuchungsausschuss

BND-Abteilungsleiter bestreitet Kenntnis von problematischen Selektoren vor März 2015

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Der Abteilungsleiter für Technische Aufklärung beim BND, Hartmut Pauland, hat vor dem NSA-Untersuchungsausschuss ausgesagt, erst im März 2015 von Problemen mit den Selektorenlisten der NSA erfahren zu haben. Dies berichtet der Pressedienst des Deutschen Bundestages am 22.05.2015. Vorwürfe, bereits 2013 darüber informiert worden zu sein, dass die NSA vermutlich jahrelang mit Hilfe des BND europäische Ziele ausspäht habe, bestritt er. Derweil meinte BND-Präsident Gerhard Schindler vor dem Ausschuss, eine NSA-Ausspähung von Zielen in der EU über die Abhörstation Bad Aibling wäre kein Verstoß gegen deutsches Recht.

Pauland: Keine Kenntnis von Überprüfungen der Selektoren

Wie der Pressedienst schreibt, fragte der Vorsitzende des Ausschusses, Patrick Sensburg (CDU), gezielt nach den Überprüfungen der von den Amerikanern übermittelten Selektorenlisten, die durch die BND-Sachbearbeiter Dr. T und W.O. durchgeführt wurden. Beide hatten dies in vergangenen Sitzungen des Gremiums bereits eingeräumt. Auftraggeber war BND-Unterabteilungsleiter D.B. gewesen. Dieser hatte ebenfalls ausgesagt, die Prüfungen in Auftrag gegeben zu haben, seinen Vorgesetzten Pauland aber nicht über die Ergebnisse informiert zu haben. Warum, beantwortete D.B. nicht und berief sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Abteilungsleiter Pauland gab auf Nachfrage Sensburgs an, dass der Fund der auffälligen Selektoren selbstverständlich an ihn hätte gemeldet werden müssen, da es sich dabei um ein besonderes Vorkommnis gehandelt habe. Es sei jedoch nicht passiert. Er habe erst im März 2015 von den Auffälligkeiten erfahren. Auch seien die von den Amerikanern gelieferten Selektoren vorher kein besonderes Thema in der Abteilung gewesen.

Opposition verlangt Vorlage der Selektorenliste – Grünen-Obmann lehnt Sonderermittler ab

Die Opposition beklagt derweil weiterhin, dass ihr die Liste der von den amerikanischen Diensten an den BND gelieferten Spionageziele, die Selektorenliste, nach wie vor nicht vorliegt. "Es ist ein großes Verfahrenshindernis, dass wir diese wichtigen Unterlagen nicht zur Hand haben", sagte Martina Renner, die Obfrau der Linken. Gemeinsam mit den Grünen hatte sie einen Antrag ins Gremium eingebracht, die Bundesregierung aufzufordern, die Listen bis spätestens 01.06.2015 vorgelegt zu bekommen. Der Antrag wurde jedoch von der Ausschussmehrheit vertagt. "Die Versprechen von Altmaier und Merkel sind mittlerweile Makulatur", so Renner weiter. Auch der Obmann der Grünen, Konstantin von Notz, kritisierte die Vertragung: "Es läuft wie beim Zeugen Snowden ‒ es wird auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben", so Notz. Einen Sonderermittler, der die Selektorenlisten im Auftrag des Ausschusses in Augenschein nehmen könnte, lehnte Notz ab. "Es gibt bereits einen tollen Sonderermittler, nämlich diesen Ausschuss."

SPD-Obmann befürwortet Treptow-Verfahren

Christian Flisek, Obmann der SPD, wollte hingegen einen Sonderermittler nicht ausschließen. Dies sei ein möglicher erster Schritt. Er selbst präferiere allerdings das sogenannte Treptow-Verfahren, in dem die Obleute der Fraktionen im Bundeskanzleramt die Listen einsehen könnten, ohne sich Kopien oder Notizen zu machen. Unabhängig davon zeigte er sich optimistisch, dass der Untersuchungsausschuss bis zur Sommerpause "wesentliche Erkenntnisse" über die auffälligen Selektoren vorlegen können werde. Zu diesem Zweck hätten sich alle Fraktionen nun auf eine Zeugenliste für die kommenden Sitzungen geeignet. Wie Nina Warken, Obfrau der CDU/CSU-Fraktion, bestätigte, befindet sich auf dieser Zeugenliste auch der heutige Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Die Opposition hatte bereits mehrfach beantragt, de Maizière zu laden, um ihn zu Selektoren zu befragen, die bereits im Jahr 2005 vom BND aussortiert wurden. Damals fielen Mitarbeitern Selektoren für die europäischen Firmen EADS und Eurocopter auf. De Maizière war damals Chef des Bundeskanzleramts, dem der BND untersteht.

BND-Chef: NSA-Ausspähung von Zielen in EU wäre kein Gesetzesverstoß

BND-Präsident Gerhard Schindler vertrat vor dem Untersuchungsausschuss die Ansicht, dass eine Ausspähung europäischer Stellen durch die NSA über die Abhörstation Bad Aibling kein Verstoß gegen das deutsche Gesetz wäre. Wenn es eine solche Ausforschung gäbe, dann wäre das zwar ein Verstoß gegen die gemeinsame Vereinbarung beider Geheimdienste, sagte Schindler am Abend des 21.05.2015 im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages. "Es wäre aber kein Gesetzesverstoß, weil das deutsche Gesetz nur Deutsche ‒ und Ausländer in Deutschland ‒ schützt." Für Ausländer im Ausland gelte dieser Schutz nicht. Es handele sich also allein um eine Frage der politischen Bewertung. "Und die politische Bewertung obliegt mir als Behördenchef nicht."