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2016 stärkstes Rentenplus seit 23 Jahren

Vollzeit mit der Brechstange?

Nach Auswertung der aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 01.07.2016 fest: Danach steigen die Altersbezüge im Westen um 4,25%, im Osten um 5,95%. Die Rentner würden unmittelbar von der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt, dem Wachstum der Wirtschaft und steigenden Löhnen profitieren, erläuterte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am 21.03.2016.

Gute Lohnentwicklung wirkt auf Renten

Die umlagefinanzierte Rente bewähre sich, so Nahles. Grundlage der Rentenanpassung sei die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrage 3,78% in den alten Ländern und 5,48% in den neuen Ländern. Sie basiere auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ("Ein-Euro-Jobs") außer Acht bleibe.

Statistischer Sondereffekt kommt zum Tragen

Darüber hinaus werde die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. Dabei komme auch ein statistischer Sondereffekt aufgrund der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) aus dem Jahr 2014 zum Tragen, der die anpassungsrelevante Lohnentwicklung bei der diesjährigen Rentenanpassung um rund einen Prozentpunkt steigere. Damit werde der statistische Effekt, der die letztjährige Rentenanpassung gedämpft hatte, wieder ausgeglichen.

Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich steigernd auf Rente aus

Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirke sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit rechnerisch + 0,18 Prozentpunkten steigernd auf die Rentenanpassung aus, so Nahles. Außerdem werde durch den sogenannten Faktor "Altersvorsorgeaufwendungen“ die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da ferner auch der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2015 (18,7%) gegenüber dem Jahr 2014 (18,9%) um 0,2 Prozentpunkte gesunken sei und die sogenannte "Riester-Treppe" bereits 2013 letztmals zur Anwendung gekommen sei, wirke der Faktor "Altersvorsorgeaufwendungen" in diesem Jahr rechnerisch mit 0,26 Prozentpunkten anpassungssteigernd.

Im Überblick: Rentenerhöhung Ost-West

Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit laut Ministerium eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 29,21 Euro auf 30,45 Euro bzw. eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 27,05 Euro auf 28,66 Euro. Dies entspricht nach Berechnung des Statistischen Bundesamtes einer Rentenanpassung von 4,25% in den alten Ländern und von 5,95% in den neuen Ländern. Der aktuelle Rentenwert beträgt damit in den neuen Ländern nun 94,1% des Westwerts (bisher 92,6%).