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Nach Amoklauf von München

Wie einfach ist es wirklich, im "Darknet" einzukaufen? – Fragen an einen Staatsanwalt

„Das unsichtbare Recht“

Der Amokläufer von München kaufte seine Waffe ersten Ermittlungen zufolge im "Darknet", in dem Kriminelle diverse illegale Dinge wie Drogen, Waffen und Kinderpornografie vertreiben. Jeder könne relativ einfach das "Darknet" nutzen und dort einkaufen, erklärt Oberstaatsanwalt Matthias Huber, der Experte für Internetkriminalität und unter anderem Sprecher der "Zentralstelle Cybercrime Bayern" ist, in einem Interview.

Einkauf im "Darknet" relativ einfach

Um am "Darknet", einem verschlüsselten Teil des Internets, teilzunehmen, brauche man nur einen Tor-Browser, der mit dem Internet Explorer oder anderen Browsern vergleichbar sei und den jeder kostenlos herunterladen könne, erläutert Huber. Es gebe im "Darknet" eigene Seiten, Suchmaschinen und "Marketplaces", also Verkaufsplattformen, auf denen man Waren erwerben könne. Grundsätzlich könne sich jeder bei so einem "Marketplace" anmelden. Manchmal müsse man eine Eintrittsgebühr zahlen, damit man an dem Handel teilnehmen könne. Dann könne dort tatsächlich jeder Waren erwerben. Dadurch, dass das Ganze anonym ablaufe, bestehe aber natürlich keine Sicherheit, dass man die Ware dann auch bekomme. Diese Unsicherheit nehme natürlich niemand in Kauf, der eine Ware auch legal erwerben könnte. Deshalb seien nahezu 100% aller Angebote im "Darknet" illegal.  

Ermittlungen im "Darknet" äußerst schwierig  

Die Bezahlung eines Kaufs im "Darknet" laufe regelmäßig über Bitcoins, so Huber. Man übertrage den Betrag in Bitcoins an den Verkäufer und könne dann hoffen, dass die Ware einen auch erreichen wird. Huber sagt, dass es nur sehr schwer möglich sei, illegale Geschäfte im "Darknet" zu verfolgen, weil der ganze Datenverkehr anders als im normalen Internet verschlüsselt über ein weltweites Rechnernetzwerk erfolge. Solche Ermittlungen seien sehr personalintensiv, aber es gebe immer wieder Möglichkeiten, den Internetverkehr nachzuvollziehen. Der Versand der Waren könne dabei ein Ansatzpunkt für die weiteren Ermittlungen sein.