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Münchener Richter weist Ackermann-Kritik an "feindseliger Prozessführung" zurück

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Ein Richter des Oberlandesgerichts München hat die Kritik des früheren Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann an einer angeblich feindseligen und unfairen Prozessführung zurückgewiesen. Ackermann hatte vor wenigen Wochen beklagt, im Prozess um Schadenersatz für die Pleite des Medienkonzerns Kirch vor vier Jahren hätten ihm die Richter tendenziöse Fragen gestellt, um ihre vorgefertigte Meinung zu bestätigen. Sie hätten einen rauen, unfreundlichen Ton angeschlagen und seine Aussage von Anfang an angezweifelt.

OLG-Richter schätzt Verhalten des Gerichts als "distanziert höflich" ein

Richter Andreas Harz, der an dem damaligen Verfahren beteiligt war, kann diesen Vorwurf nicht nachvollziehen. "Aus meiner Sicht haben wir uns distanziert höflich verhalten. Feindlich sicher nicht", sagte er am 28.08.2015 als Zeuge vor dem Landgericht München. "Wir haben teilweise energisch nachgesetzt, wenn uns etwas nicht schlüssig erschien."

Banker müssen sich wegen Falschaussagen vor Gericht verantworten

In dem damaligen Zivilprozess soll Ackermann zusammen mit vier weiteren Top-Bankern, darunter dem amtierenden Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, nicht wahrheitsgemäß ausgesagt haben. Die Banker stehen deshalb derzeit wegen versuchten Prozessbetrugs vor dem Landgericht München. Durch abgestimmte Aussagen sollen die fünf Männer laut Anklage versucht haben, die Richter zu täuschen und die Deutsche Bank vor Schadenersatzzahlungen an Kirch zu schützen.