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Mexiko

Auslieferung von Drogenboss "El Chapo" an die USA könnte sich hinziehen

Schutz des Anwaltsberufs

Zwei Tage nach der Festnahme von Drogenboss Joaquín "El Chapo“ Guzmán leiteten die mexikanischen Behörden das Auslieferungsverfahren gegen Guzmán offiziell ein. Seine Auslieferung an die USA dürfte aber mindestens ein Jahr dauern. "Wir haben schon Verfahren gehabt, die vier, sechs Jahre gedauert haben, abhängig von den Rechtsmitteln, die die Verteidigung einlegt“, sagte der Abteilungsleiter für internationale Verfahren der mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft, José Manuel Merino, am 11.01.2016 im Radiosender Fórmula.

Hohes Kopfgeld auf Guzmán ausgesetzt

Mitarbeiter von Interpol Mexiko stellten am 10.01.2016 im Hochsicherheitsgefängnis El Altiplano die Haftbefehle mit dem Ziel der Auslieferung an die USA zu, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. Damit hat der Prozess formell begonnen. In den Vereinigten Staaten liegen zwei Haftbefehle gegen "El Chapo“ vor: einer aus dem US-Bundesstaat Kalifornien und einer aus Texas. Die US-Behörden werfen dem Chef des Sinaloa-Kartells unter anderem Mord, Drogenhandel, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche vor. Die Antidrogenbehörde DEA hatte ein Kopfgeld von bis zu fünf Millionen US-Dollar (4,6 Millionen Euro) auf Guzmán ausgesetzt.

"El Chapo“ sechs Monate nach seiner Flucht geschnappt

Sechs Monate nach seinem spektakulären Gefängnisausbruch war "El Chapo“ am 08.01.2016 festgenommen worden. Marineinfanteristen hatten sich in der westmexikanischen Stadt Los Mochis eine heftige Schießerei mit seinen Leibwächtern geliefert und den mächtigsten Drogenhändler der Welt schließlich gefasst.

Rechtsmittel gegen Auslieferung möglich

Guzmán kann nun Einspruch gegen die Auslieferung einlegen. Ein Gericht trifft daraufhin eine Entscheidung und leitet den Vorgang an das mexikanische Außenministerium weiter. Wenn das Außenamt der Auslieferung zustimmt, kann "El Chapo“ noch einmal einstweiligen Rechtsschutz gegen die Überstellung beantragen. Lehnt ein Gericht den Antrag ab, ist der Weg für die Auslieferung frei. Das letzte Wort hat nach dem juristischen Verfahren die mexikanische Regierung.