LG Duisburg will im Frühjahr 2016 über Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden

Zitiervorschlag
LG Duisburg will im Frühjahr 2016 über Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. beck-aktuell, 05.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181146)
Auch fünfeinhalb Jahre nach der Loveparade-Tragödie in Duisburg, bei der 21 Menschen starben, ist die strafrechtliche Aufarbeitung weiterhin offen. Das Landgericht Duisburg wird nun aber voraussichtlich noch in diesem Frühjahr entscheiden, ob das Hauptverfahren über die Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt und gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters eröffnet wird, sagte Gerichtssprecher Matthias Breidenstein.
LG prüft Eröffnung seit zwei Jahren
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte am 10.02.2014 Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt und gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Seitdem prüft das LG, ob eine Verurteilung im Hauptverfahren wahrscheinlich ist. Möglich seien eine Eröffnung, eine Teil-Eröffnung oder eine Nichteröffnung des Hauptverfahrens, sagte Breidenstein. Bei einer Teil-Eröffnung würde die Anklage nur gegen einige der zehn Angeschuldigten zugelassen.
Opferanwalt: "Einstellung wäre eine Katastrophe"
Der Düsseldorfer Anwalt Julius Reiter geht davon aus, dass das Verfahren eröffnet wird. Reiter vertritt mit dem früheren Innenminister Gerhart Baum rund 100 Betroffene, darunter die Angehörigen von vier Todesopfern. "Ich denke, dass bei so vielen Toten und Verletzten eine Einstellung eine Katastrophe für die Justiz und für die Geschädigten und Hinterbliebenen wäre. Es ist lange genug ermittelt worden. Die gutachterlichen Stellungnahmen reichen aus, um eine Anklage zu erheben", sagte er.
Staatsanwaltschaft hofft auf zügige Eröffnung des Hauptverfahrens
Auch die Staatsanwaltschaft Duisburg hofft, dass das Gericht bald entscheidet. "Es hat sich an der Beweislage seit Anklageerhebung nichts geändert. Aus unserer Sicht besteht weiter hinreichender Tatverdacht gegen die Angeschuldigten. Wir würden es befürworten, wenn es jetzt zügig zu einer Eröffnung des Hauptverfahrens kommen würde", sagte Staatsanwältin Anna Christiana Weiler.
Ombudsmann betont Bedeutung eines Prozesses für Angehörige und Verletzte
Der Ombudsmann der Stadt Duisburg für die Opfer der Loveparade, Pfarrer Jürgen Widera, sagte, dass ein Prozess für viele Angehörige und Verletzte wichtig sei. Der Prozess solle aufarbeiten, wie es eigentlich zu der Katastrophe kam. "Man will als Angehöriger wissen: Was ist da eigentlich genau passiert? Sonst findet man keine Ruhe." Bei der Loveparade in Duisburg am 24.07.2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben bei dem Technofestival, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
LG Duisburg will im Frühjahr 2016 über Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. beck-aktuell, 05.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181146)


