Feuerwehrmann scheitert nach Loveparade mit Entschädigungsklage

Zitiervorschlag
Feuerwehrmann scheitert nach Loveparade mit Entschädigungsklage. beck-aktuell, 28.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187361)
Mehr als fünf Jahre nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg ist ein Feuerwehrmann mit seiner Klage auf Entschädigung gescheitert. Das teilte das Landgericht Duisburg am 28.09.2015 mit. Bei dem Techno-Festival waren 21 Menschen im Gedränge ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt.
Sieben weitere Zivilklagen laufen noch
Der 53 Jahre alte Feuerwehrmann erlitt nach eigenen Worten bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung. Er wollte im ersten Zivilverfahren zu der Tragödie 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten. Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind sieben weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig.
Auch strafrechtliche Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen
Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung prüft das LG noch, ob es die Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters zulässt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Duisburg
- Urteil vom 28.09.2015
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Feuerwehrmann scheitert nach Loveparade mit Entschädigungsklage. beck-aktuell, 28.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/187361)



