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Kindergeld auch ohne Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer

„Das unsichtbare Recht“

Auch wer bis zum 01.01.2016 nicht die Steuer-Identifikationsnummer bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit vorlegt, bekommt weiterhin sein Kindergeld. Dies stellte die Bundesagentur für Arbeit als Reaktion auf entgegenstehende Gerüchte in einer Mitteilung vom 12.11.2015 klar.

Betroffene werden bei fehlenden Daten kontaktiert

Aktuell sei es weder erforderlich die Nummer mitzuteilen noch die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen. Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren würden den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vorliegen. Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, würden Kindergeldberechtigte im Lauf des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Das Kindergeld werde aber auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt.