Weltstrafgericht drängt auf Entscheidung

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Weltstrafgericht drängt auf Entscheidung. beck-aktuell, 09.06.2026 (abgerufen am: 09.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199561)
Zwei Jahre schwelt die Affäre um Missbrauchsvorwürfe. Sie belastet den IStGH und beschädigt seinen Ruf. Dabei steht er bereits unter großem Druck der USA und Israel.
Nach der Suspendierung von Chefankläger Karim Khan drängt der IStGH auf eine schnelle Entscheidung. Das Präsidium des Gerichtshofes forderte die Vertragsstaaten in einer Erklärung in Den Haag auf, "diesen Prozess mit höchster Priorität zum Abschluss zu bringen". Auch die Anklagebehörde hofft auf eine schnelle Klärung der Affäre.
Der 56 Jahre alte britische Jurist war am späten Montagabend mit sofortiger Wirkung wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe gegen eine Mitarbeiterin suspendiert worden. Nun müssen die 125 Vertragsstaaten in einer Sondersitzung entscheiden, ob Khan seines Amtes enthoben wird. Dies soll so rasch wie möglich geschehen. Ein Datum steht allerdings noch nicht fest.
Die seit zwei Jahren schwelende Affäre belastet das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer und steht auch zentral im internationalen Konflikt um den Haftbefehl des Gerichts gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg. Nach der Suspendierung des Anklägers forderte Israel nun eine Aufhebung des Haftbefehls gegen Netanjahu.
Khan: "Rechtswidrig und unbewiesen"
Khan wies die Entscheidung zur Suspendierung über seine Anwälte entschieden zurück und nannte sie "rechtswidrig, verfahrensrechtlich ungerecht und nicht durch Beweise gestützt". Er werde sie anfechten. Der Jurist hatte bereits seit gut einem Jahr sein Amt bis zur Klärung der Vorwürfe ruhen lassen. Er bestreitet alle Vorhaltungen "kategorisch".
Unabhängige Untersuchung der UN
2024 waren die Vorwürfe gegen Khan, der seit 2021 Chefankläger ist, bekanntgeworden. Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Medien hatten aus dem bisher nicht veröffentlichten Bericht zitiert. Demnach sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan "nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt" mit einer Mitarbeiterin "in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und während einer Dienstreise" hatte.
Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Die Richter sahen daher die Schuld Khans nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass "kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung" nachgewiesen worden sei. Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Zwei Drittel sahen Medienberichten zufolge die Übergriffe von Khan als erwiesen an.
Affäre macht weltweit Schlagzeilen
Die Khan-Affäre ist auch Teil der internationalen Spannungen um das Weltstrafgericht. Gleich nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe beschuldigte Israel Khan, mit dem Haftbefehl gegen Netanjahu nur vom eigenen Fehlverhalten ablenken zu wollen. Durch die Suspendierung Khans sieht Israel sich jetzt bestätigt. Sie beweise, "dass diese Institution bis ins Mark verdorben ist", schrieb UN-Botschafter Danny Danon auf X. "Nun ist es an der Zeit, die ungeheuerlichen Haftbefehle gegen Ministerpräsident Netanjahu aufzuheben!", schrieb er weiter. Auf der anderen Seite äußerte Khan den Verdacht, dass Israel hinter den Anschuldigungen stecke, um damit seine Ermittlungen in Zweifel zu
ziehen.
Ein Haftbefehl des IStGH ist zugleich keine Willkür: Der Ankläger beantragt den Haftbefehl. Der Antrag und die vorliegenden Beweise werden von Richtern geprüft, bevor der Haftbefehl erlassen wird.
Schaden am Ansehen des Gerichts
Die Affäre hat dem Ansehen des Gerichts international geschadet. Der Chefankläger ist sozusagen die moralische Visitenkarte des Weltstrafgerichts, das politisch und militärisch Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zur Verantwortung zieht. Eine solche Person muss über jeden Zweifel erhaben sein.
Die Affäre ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker, allen voran den USA. Sie werfen dem Gericht Parteilichkeit und Hetze gegen Israel vor. Die USA üben starken Druck aus und verhängten Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter. Sie können ihre E-Mail-Adressen und Kreditkarten nicht mehr benutzen, nicht mehr in die USA reisen und ihre Bankguthaben in den USA sind gesperrt.
Wie geht es nun weiter?
Die 125 Vertragsstaaten müssen nun entscheiden, ob Khan seines Amtes enthoben wird oder bleiben darf. Dann muss möglicherweise ein Nachfolger gefunden werden. Das dürfte angesichts der großen Probleme des Gerichts und des internationalen Drucks nicht einfach werden.
- Redaktion beck-aktuell, kw
- dpa
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Weltstrafgericht drängt auf Entscheidung. beck-aktuell, 09.06.2026 (abgerufen am: 09.06.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/199561)



