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Immer mehr Klagen gegen Teilnehmer am aufgedeckten Zuckerkartell

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Nach der Aufdeckung des Zuckerkartells verlangen Medienberichten zufolge immer mehr Kunden der betroffenen deutschen Zuckerhersteller wegen verbotener Wettbewerbsabsprachen Schadenersatz. Die Gesamtforderungen könnten 500 Millionen Euro erreichen, glauben Experten. Nur der Verbraucher wird wohl leer ausgehen.

Zahl der Klagen wächst ständig                          

“Die Schadenersatzforderungen könnten die Größenordnung von 500 Millionen Euro erreichen. Nestlé alleine fordert ja 50 Millionen Euro“, sagt der Düsseldorfer Kartellrechtsexperte Johann Brück. “Und Gott und die Welt prüfen inzwischen Klagen - von den großen Einkaufsgenossenschaften der Bäckereien bis hin zu Molkereien und Konfitüren-Herstellern.“ Tatsächlich wächst die Zahl der Klagen ständig. Die Markenhersteller Bauer, Ehrmann und Zentis klagen vor dem Kölner Landgericht gemeinsam auf Schadenersatz in Höhe von fast 119 Millionen Euro. Der Printenhersteller Lambertz fordert 11,6 Millionen Euro. Nestlé will vor dem Landgericht Mannheim 50 Millionen Euro Schadenersatz einklagen. Katjes verlangt mit Zinsen gut 37 Millionen Euro. Fast bescheiden wirkt da der Pfefferminzhersteller Vivil mit seiner Forderung nach 1,3 Millionen Euro. Zusammen summiert sich das schon heute auf mehr als 200 Millionen Euro.

Dramatische Veränderung im Umgang mit Kartellsündern

Und ein Ende der Klagewelle ist nicht in Sicht. Auch große Molkereien - das Deutsche Milchkontor, die Unternehmensgruppe Theo Müller (Müller Milch) und das Deutsche Milchkontor (DMK) - prüfen derzeit mögliche Schadenersatzansprüche, wie die Unternehmen der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Gleichzeitig versucht das auf Schadenersatzforderungen nach Kartellverstößen spezialisierte Brüsseler Unternehmen Cartel Damage Claims (CDC), weitere Klagen zu bündeln. Auf seiner Homepage verspricht CDC: “Kartellgeschädigte Unternehmen brauchen uns lediglich ihre verfügbaren Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen - wir erledigen den Rest.“ Diese Klagewelle signalisiert eine dramatische Veränderung im Umgang mit Kartellsündern in Deutschland. “Bei Kartellen stand bis vor drei, vier Jahren das Bußgeld im Vordergrund. Heute übersteigen die Schadenersatzforderungen die Bußgelder in der Regel um ein Vielfaches»“ weiß der Hamburger Kartellrechtsexperte Maxim Kleine.

Höhe des entstandenen Schadens schwer nachweisbar

Das aggressivere Vorgehen der geschädigten Unternehmen sei auch Selbstschutz. Denn eine Unternehmensführung, die Schadensersatzansprüche nicht verfolge, müsse inzwischen mit Untreuevorwürfen rechnen. Die Zuckerhersteller selbst zeigen bislang allerdings zumindest öffentlich wenig Zahlungsbereitschaft. Nordzucker betonte in seinem jüngsten Geschäftsbericht, man gehe davon aus, “dass durch die vom Bundeskartellamt festgestellten Umstände kein Schaden bei den Abnehmern von Zucker entstanden ist“. Auch Konkurrent Südzucker argumentiert ähnlich. Von Pfeifer & Langen war keine Stellungnahme zu erhalten. Doch 100%ig sicher, mit ihrer Argumentation vor Gericht Erfolg zu haben, sind die Unternehmen nicht. In der Südzucker-Bilanz finden sich inzwischen Rückstellungen für “Prozesse und Risikovorsorge“ in Höhe von mehr als 123 Millionen Euro (Stand: 31.05.2015). Die größte Hürde in den Schadensersatzprozessen dürfte es für die Kläger sein, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen.

Normale Verbraucher gehen leer aus

Ohnehin können wohl nur die Großkunden darauf hoffen, mögliche Schäden ersetzt zu bekommen. Normale Verbraucher werden dagegen leer ausgehen, ist der Kartellexperte Maxim Kleine überzeugt. “Der Schaden ist in diesen Fällen einfach zu gering, als dass es sich lohnen würde, ihn prozessual durchzusetzen.“ Die Dimension der Schadenersatzforderungen der Großkunden stellt dagegen nicht nur für die betroffenen Zuckerhersteller eine Herausforderung dar. “Auf die Dauer könnte diese Entwicklung die Kronzeugenregelung gefährden, die dem Kartellamt zurzeit so sehr bei der Aufdeckung von verbotenen Preisabsprachen hilft“, meint der Kartellrechtsexperte Brück. Denn die Kronzeugenregelung schütze das geständige Unternehmen zwar vor einem Bußgeld. “Aber wie attraktiv ist das noch, wenn ich mich gleichzeitig einem hohen Schadenersatz-Risiko aussetze.“