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Hoteliers klagen in Karlsruhe gegen Bettensteuer

Schutz des Anwaltsberufs

Hoteliers aus Hamburg und Bremen haben gegen die umstrittene Bettensteuer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte am 23.11.2015 den Eingang der Klagen. Zuvor hatte der "Weser-Kurier" darüber berichtet.

Unterstützung durch Dehoga

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt nach eigenen Angaben die Unternehmer. Das BVerfG solle abschließend darüber entscheiden, ob Bettensteuern in Deutschland verfassungsgemäß sind oder nicht. Wer privat in einem Hotel übernachtet, muss in Hamburg je nach Preis bis zu mehrere Euro je Nacht zusätzlich bezahlen. In Bremen gilt je nach Hotelkategorie eine Staffelung bis zu drei Euro. Geschäftsreisende bleiben verschont.

Hoteliers klagten erfolglos vor BFH

Beide Hoteliers waren im Sommer vor dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gescheitert. Das Gericht hatte am 15.07.2015 die Bettensteuer-Gesetze der beiden Stadtstaaten für rechtmäßig erklärt (DStRE 2015, 1393 und DStRE 2015, 1327).

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