P { margin-bottom: 0.21cm; } Ab dem 01.07.2016 wird der Kinderzuschlag um monatlich 20 Euro auf bis zu 160 Euro pro Kind erhöht. Diese Verbesserung für Familien mit geringem Einkommen ist laut Bundesfamilienministerium Bestandteil des Gesamtpakets Familienleistungen, das der Bundestag im Jahr 2015 beschlossen hat.
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Monatliche Einnahmen der Eltern dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten
Den Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei circa 2.400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit drei Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei circa 3.000 Euro. Und für eine Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei circa 2.000 Euro brutto. Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.