Hebammen bekommen von Kassen höheren Ausgleich für Haftpflicht

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Hebammen bekommen von Kassen höheren Ausgleich für Haftpflicht. beck-aktuell, 18.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182246)
Nach jahrelangem Streit bekommen freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe einen erhöhten Ausgleich für ihre massiv gestiegenen Haftpflichtversicherungen. Die ersten von rund 3.000 dieser Geburtshelferinnen bekamen am 15.01.2016 je nach Versicherungshöhe zwischen 3.270 Euro für ein halbes und 6.540 Euro für ein ganzes Jahr überwiesen. Dies teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Berlin mit. Um den Ausgleich zu bekommen, muss die Hebamme einen Antrag stellen und mindestens vier Geburtshilfen im Jahr nachweisen.
Situation bei Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbandes noch unklar
Unklar ist die Situation noch bei den rund 2.300 Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbandes. Laut GKV-Spitzenverband will er die Unterlagen für die Gruppenhaftpflicht seiner Mitglieder nicht zur Verfügung stellen. Damit ergäben sich für diese Verzögerungen. Zwei von drei Hebammenverbänden hatten einen Schiedsspruch vom September 2015 akzeptiert. Der Deutsche Hebammenverband wollte gegen den Schiedsspruch klagen. Zudem hatte er einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entscheidung eingereicht. Würde dem stattgegeben, könnten sich künftig weitere Zahlungen auch für Nichtmitglieder bis zu einem Urteil des Gerichts verzögern. Nach Angaben des Hebammenverbandes von Ende November 2015 soll die Gruppenhaftpflicht für ihre freiberuflichen Geburtshelferinnen zum 01.07.2016 erneut um 9% auf dann jährlich 6.843 Euro steigen.
Zahl freiberuflicher Geburtshelferinnen trotz Streits leicht gestiegen
Trotz dieses jahrelangen Streits ist die Zahl freiberuflicher Geburtshelferinnen im Jahr 2015 leicht gestiegen. Waren dies im Oktober 2014 noch 5.018 Hebammen, lag die Zahl ein Jahr später bei 5.121 und damit um rund 2% höher. Dies geht aus einer Statistik des GKV-Spitzenverbandes hervor. Demnach blieb diese Zahl seit 2011 relativ stabil bei etwa 5100. Im Jahr 2009 lag sie noch bei 4.516 und 2010 bei 4.939. Der Deutsche Hebammenverband nannte die Zahlen widersprüchlich und nicht aussagekräftig. Die Berufsverbände hatten befürchtet, dass die Zahl freiberuflicher Geburtshelferinnen wegen der hohen Berufshaftpflichtprämien stark sinken könnte.
Finanzieller Ausgleich jetzt festgesetzt
Hebammenverbände und GKV stritten lange über einen finanziellen Ausgleich. Im September 2015 hatte eine Schiedsstelle dann einen Ausgleich festgesetzt, der seit 01.01.2016 greift. Mit der Auszahlung wurde der GKV-Spitzenverband beauftragt. Ein weiterer offener Punkt zwischen beiden Seiten war die Frage nach Qualitätskriterien für Hausgeburten. Je Hausgeburt bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei Tag rund 870 Euro, bei Nacht 1.034 Euro. Bei einer Geburt im Geburtshaus liegen die Tarife am Tag bei gut 1.460 Euro und in der Nacht bei gut 1.600 Euro. In Deutschland gibt es nach der Statistik etwa 130 Geburtshäuser, in denen Hebammen alternativ zur Klinik Geburtshilfe anbieten.- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Hebammen bekommen von Kassen höheren Ausgleich für Haftpflicht. beck-aktuell, 18.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182246)



