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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Gysi wegen Falschaussage ein

Schutz des Anwaltsberufs

Nach über dreijährigen Ermittlungen hat die Hamburger Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Gregor Gysi wegen Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung mangels Beweisen eingestellt. Das teilte die Ermittlungsbehörde am 13.06.2016 mit. Dem Bundestagsabgeordneten der Linken war vorgeworfen worden, 2011 vor einer Zivilkammer des Landgerichts Hamburg wahrheitswidrig versichert zu haben, dass er als Anwalt in der DDR niemals wissentlich und willentlich der Stasi über Mandanten oder Dritte berichtet habe. "Seine eidesstattliche Erklärung war nicht zu widerlegen“, hieß es nun.

Streit um Anklageerhebung innerhalb der Justiz

Anzeigen der früheren DDR-Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld und eines pensionierten Richters hatten die Ermittlungen ausgelöst. Um die Frage der Anklageerhebung hatte es innerhalb der Hamburger Justiz Streit gegeben. Vor einem Jahr war bekannt geworden, dass der damals zuständige Staatsanwalt nach umfangreichen Ermittlungen Gysi nicht belangen wollte. Der damalige Generalstaatsanwalt Lutz von Selle wies ihn aber dennoch an, Anklage zu erheben. Dagegen begehrte der Beamte auf und beschwerte sich bei der Justizbehörde über die von ihm als nicht rechtmäßig angesehene Weisung. Ende August hob die Behörde von Justizsenator Till Steffen (Grüne) die Weisung auf, ermahnte jedoch die Staatsanwaltschaft zu neuen Ermittlungen. Zugleich wurden der Staatsanwaltschaft weitere Akten übergeben.

Beweiswert der Stasi-Unterlagen durch Widersprüche gering

Im Rahmen der Ermittlungen seien zahlreiche Hinweise ausgewertet worden, teilte die Staatsanwaltschaft jetzt mit. Einige Dokumente der Stasi-Unterlagenbehörde hätten Gysi belastet und zudem auf eine mögliche Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des DDR-Staatssicherheitsdiensts (IM) unter dem Decknamen "Gregor“ oder "Notar“ hingewiesen. "Bei kritischer Betrachtung taten sich jedoch zahlreiche Widersprüche auf, die den Beweiswert der Stasi-Unterlagen schmälern“, erklärte Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Die vernommenen Zeugen hätten ebenfalls keine eindeutig belastenden Angaben machen können. Auch anhand von Aufzeichnungen, die der Generalbundesanwalt im Juli 2015 übersandt hatte, habe sich keine Tat nachweisen lassen.