Verweigerung eines Studentenvisums für Iranerin aus Sicherheitsgründen nicht zu beanstanden

Zitiervorschlag
Verweigerung eines Studentenvisums für Iranerin aus Sicherheitsgründen nicht zu beanstanden. beck-aktuell, 29.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166636)
Einer von den Behörden als Sicherheitsrisiko eingestuften Iranerin kann ein Visum zur Aufnahme eines Promotionsstudiums in Deutschland im Bereich der IT-Sicherheitsforschung verweigert werden. Dies geht aus dem Schlussantrag des Generalanwalts Maciej Szpunar am Europäischen Gerichtshof vom 29.11.2016 hervor (Az.: C-544/15).
Frau wurde als Sicherheitsrisiko eingestuft
Die deutschen Behörden hatten ihre ablehnende Entscheidung damit begründet, dass die Antragstellerin zuletzt an einer iranischen Hochschule eingeschrieben gewesen sei, die Forschung zu militärischen Zwecken betreibe. Sie wurde deswegen als “Bedrohung für die öffentliche Sicherheit“ eingestuft. Gegen dieses Vorgehen erhob die Frau Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das wiederum den Europäischen Gerichtshof einschaltete. Das endgültige Urteil zu dem Fall wird im kommenden Jahr erwartet.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Verweigerung eines Studentenvisums für Iranerin aus Sicherheitsgründen nicht zu beanstanden. beck-aktuell, 29.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166636)



