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EnBW-Deal

Baden-Württemberg bekommt kein Geld zurück

Berufe mit Haltung

Baden-Württemberg bekommt kein Geld aus dem Kauf von Anteilen am Energieversorger EnBW zurück. Das internationale Schiedsgericht ICC entschied, dass das Land keinen Anspruch auf Erstattung eines Teils des Kaufpreises hat. Es wies damit eine Klage der Landesregierung gegen den französischen Energiekonzern EDF ab, wie das Finanzministerium am 13.05.2016 in Stuttgart mitteilte. Das Land hatte rund 840 Millionen Euro gefordert, weil der Kaufpreis für die EnBW-Anteile aus seiner Sicht zu hoch war.

EnBW-Anteilskauf war verfassungswidrig

Der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte den 45%-Anteil in einer Nacht- und Nebelaktion im Dezember 2010 von der EDF für 4,7 Milliarden Euro gekauft. Der Staatsgerichtshof bezeichnete das Geschäft später als verfassungswidrig, da es am Landtag vorbeiging. Der Kaufpreis war nach Auffassung der ehemaligen grün-roten Landesregierung deutlich überhöht. Sie hatte daher 2012 Klage eingereicht. Die Summe sei damals nicht mittels anerkannter Standards ermittelt worden, hieß es zur Begründung. Mappus nahm die Entscheidung des Schiedsgerichts mit Genugtuung auf. "Jetzt ist die Riesen-Show, die Grün-Rot einst begonnen hat, endgültig zu Ende", sagte er den "Stuttgarter Nachrichten“. Die Klage sei “politisch motiviert, aber sachlich unbegründet“ gewesen.

Land musste Schiedsgericht anrufen

“Welch ein Zufall, dass nun am ersten Tag der grün-schwarzen Landesregierung dieses Thema abgeräumt wird.“ Bei der Landtagswahl am 13.03.2016 hatte Grün-Rot die Mehrheit verloren. Die neue Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) sagte, die Entscheidung des Schiedsgerichtes sei am 11.05.2016 ergangen. “Es ist an meinem ersten Arbeitstag zu früh, über Details oder die weitere Vorgehensweise des Landes zu sprechen.“ Sitzmann ist seit 12.05.2016 als Finanzministerin im Amt. Das Verfahren hatte ihr Vorgänger Nils Schmid (SPD) in die Wege geleitet. Das Land musste ein Schiedsgericht anrufen, weil der Gang vor ein ordentliches Gericht im Kaufvertrag mit der EDF ausgeschlossen war.

Ermittlungen gegen CDU-Politiker wurden eingestellt

Der Internationale Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC) ist nach eigenen Angaben die älteste und renommierteste Institution zur privatwirtschaftlichen Streitschlichtung. Das Gremium tagte hinter verschlossenen Türen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte 2012 Untreue-Ermittlungen gegen Mappus, den früheren Finanzminister Willi Stächele und den einstigen Staatsminister Helmut Rau (alle CDU) aufgenommen. Sie wurden 2014 eingestellt, weil sich der Verdacht auf eine Straftat nicht bestätigte. Das Land und der Zweckverband OEW sind mit 47% Hauptaktionäre des Energiekonzerns EnBW.