Ceta-Abkommen vor Verfassungsgericht - Gabriel warnt vor Scheitern

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Ceta-Abkommen vor Verfassungsgericht - Gabriel warnt vor Scheitern . beck-aktuell, 12.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169061)
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gariel (SPD) hat vor dem Bundesverfassungsgericht vor einem Scheitern des Freihandelsabkommens Ceta zwischen der EU und Kanada gewarnt. Der Schaden für die Europäische Union und Deutschland wäre gigantisch, sagte er in der Verhandlung über mehrere Eilanträge gegen Ceta am 12.10.2016 in Karlsruhe. "Ich mag mir gar nicht vorstellen, was das für Europa bedeuten könnte." In der Welt würde dann niemand mehr Vertrauen in die Vertragsfähigkeit Deutschlands und der EU haben.
BVerfG-Entscheidung maßgeblich für Zulässigkeit der Unterzeichnung
Die Kläger wollen verhindern, dass Ceta in Teilen vorläufig in Kraft tritt, noch bevor der Bundestag zugestimmt hat. Die Unterzeichnung ist für den 27.10.2016 in Brüssel geplant. Im Eilverfahren haben die Verfassungsrichter zu entscheiden, ob die Bundesregierung diesem Vorgehen bei einem Ministertreffen am 18.10.2016 zustimmen darf. Der Senat will sofort nach der Verhandlung beraten und am 13.10.2016 sein Urteil verkünden (Az.: 2 BvR 1368/16, 2 BvR 1444/16, 2 BvR 1823/16, 2 BvR 1482/16 und 2 BvE 3/16).
Linken-Bundestagsabgeordneter warnt vor Absenkung sozialer und ökologischer Standards
Der Linke-Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst kritisierte die fehlende Beteiligung der Zivilgesellschaft. Auch das Parlament sei nicht ausreichend beteiligt gewesen, sagte der stellvertretende Fraktionschef der Linke als einer von mehreren Beschwerdeführern. Es bestehe die Gefahr, dass soziale und ökologische Standards abgesenkt würden. Auch könnten staatliche Regulierungsmaßnahmen wegen drohender Schadenersatzklagen künftig ausbleiben. Gabriel sagte, er verstehe, dass viele Menschen Sorgen hätten. Es gehe aber nicht darum, nationale Souveränität aufzugeben, sondern sie durch Kooperation zu erhalten.
Abschließende Klärung erst im Hauptsacheverfahren
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies als Vorsitzender des Zweiten BVerfG-Senats zu Beginn darauf hin, dass Ceta "ein sehr komplexes Abkommen" sei. Die Rechtsfragen würden abschließend erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren geklärt werden können. Im Eilverfahren sei ein strenger Maßstab anzulegen. Das gelte besonders, wenn es um eine Maßnahme mit völkerrechtlichen und außenpolitischen Auswirkungen gehe. Es gehe um die Frage, ob die Bundesrepublik die vorläufige Anwendung nach einer endgültigen Entscheidung des BVerfG gegen Ceta wieder beenden könne.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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