Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
BVerwG

Letzte Klagen gegen Ausbau der A7 bei Hamburg zurückgenommen

Schüler entlasten Jugendrichter

Der Rechtsstreit um den Ausbau der Bundesautobahn A7 in Hamburg (Bauabschnitt Stellingen) ist insgesamt gütlich beigelegt. Die Klagen der letzten drei Kläger wurden zurückgenommen. Dies teilte das Bundesverwaltungsgericht am 24.08.2015 mit (Az.: 9 A 15.13).

Kläger einigten sich mit der Stadt

Gegen den Planfeststellungsbeschluss für den achtspurigen Ausbau des 1,6 km langen Abschnitts, von dem etwa 900 Meter in einem Lärmschutztunnel geführt werden sollen (Stellinger Deckel), waren 44 Klagen erhoben worden. Nachdem sich 41 Kläger schon im Juni 2015 mit der Stadt Hamburg geeinigt und ihre Klagen zurückgenommen hatten, folgte nun die Rücknahme der letzten drei Klagen. Der für den 27.08.2015 vorgesehene Verhandlungstermin vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde aufgehoben.